Bevor aus Streichen Straften werden Erhöhte Polizeipräsenz an Halloween

Kreis · Wenn am späten Freitagabend (31. Oktober) Hexen, Monster und Gespenster durch die Straßen von Tür zu Tür ziehen, kann das nur eines bedeuten: Halloween steht an - das eigentlich amerikanische Spuk-Spektakel erfreut sich auch in den zehn Städten im Kreis Mettmann immer größerer Beliebtheit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

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Die Polizei im Kreis Mettmann wünscht grundsätzlich allen, die sich an diesem gruseligen Schabernack beteiligen wollen, viel Spaß und ein friedliches Fest - sie mahnt jedoch auch:

Nicht alles, was vielleicht „Spaß“ macht, ist auch erlaubt. Und dort, wo aus Streichen Straftaten werden, wird die Polizei konsequent einschreiten.

Konkret bedeutet das: Wer Hauswände mit Eiern bewirft, Pflanzen herausreißt, Autos beschmiert, Brände legt oder unerlaubt Pyrotechnik anzündet, muss mit polizeilichen Maßnahmen und der Strafverfolgung rechnen. Auch Jugendliche können sich strafbar machen, wenn sie Sachbeschädigungen begehen.

Die Polizei rät daher: Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber, dass Halloween keine Ausrede für Vandalismus ist. Sensibilisieren Sie ihre Kinder und schauen Sie nach, ob diese möglicherweise mit Silvesterböllern im Gepäck losziehen.

Für die kommende Halloween-Nacht kündigt die Polizei zudem bereits im Vorfeld an, ihre Präsenz deutlich zu erhöhen. Die Kräfte werden für Sicherheit sorgen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Straftaten werden konsequent verfolgt und sich anbahnende Auseinandersetzungen oder gar Angriffe auf Rettungskräfte bereits frühzeitig unterbunden. Störerinnen und Störer müssen mit Platzverweisen oder gar Ingewahrsamnahmen rechnen - und einer Anzeige.

Zudem rät die Polizei gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit dazu, dass Kinder eher helle oder reflektierende Kostüme tragen sollten - um von Autofahrerinnen und Autofahrern besser gesehen zu werden. Auch Taschenlampen und Leuchtstäbe können eine gute Kostümergänzung sein.

Ein weiterer Punkt betrifft das Tragen so genannter „Anscheinswaffen“ - hierauf sollte unbedingt verzichtet werden, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen.