Aktuell sind noch Fördermittel vorhanden, sodass noch Anträge gestellt werden können. Der Zuschlag erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs.
Das Förderprogramm ist Teil des Engagements des Kreises für nachhaltige Mobilität und soll dazu beitragen, klimaschädliche Auswirkungen des Individualverkehrs zu reduzieren. Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.000 Euro pro Fahrrad) gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.
Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit standardisierten Sonderaufbauten zum Transport, die eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm aufweisen oder eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können. Neben dem Kauf wird auch das Leasing eines E-Lastenrades mit vertraglich vereinbarter Eigentumsübertragung gefördert. Der Kauf von gebrauchten E-Lastenfahrrädern wird nicht gefördert.
Anträge können online auf der Webseite des Kreises Mettmann www.kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff E-Lastenfahrräder gestellt werden. Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids können der Kaufvertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden. E-Lastenfahrräder, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die detaillierten Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie auf der Internetseite des Kreises zu entnehmen. Dort findet sich auch eine Liste mit allen lokalen Fahrradhändlern im Kreis Mettmann, die entsprechende E-Lastenfahrräder führen.