Seit 2021 werden jährlich 2000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem wechselnden Schwerpunktthema mit je 1000 Euro gefördert. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen 2025 erneut insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Kreis Mettmann erhält aus dem Programm 49.000 Euro Fördermittel. In diesem Jahr werden Projekte oder Ideen gefördert, die passend zum Schwerpunktthema „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Der Kreis Mettmann hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung geschlossen, die die jährliche Förderung des Landesprogramms „2000 x 1000 Euro für Engagement" bis 2027 sichert.
Förderfähig sind Projekte, die von jungen Menschen (bis 27 Jahre) selbst geplant und durchgeführt werden oder sich direkt an junge Engagierte richten. Förderfähig sind beispielsweise neue Angebote in Sportvereinen oder Qualifizierungsangebote, die sich an junge Menschen im Verein richten. Pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative kann maximal eine Maßnahme gefördert werden.
Die bislang bewilligten Projekte zeigen eine große Vielfalt. So wird es beispielsweise ein „Trommelabenteuer“ für Kita-Kinder geben, bei dem nicht nur das gemeinsame Musizieren, sondern auch die Förderung von Bewegung, Sprache und kultureller Vielfalt im Mittelpunkt steht. Zudem werden die Gründung eines Jugendtreffs in Zusammenarbeit mit der Vereinsjugend sowie ein Projekt zur frühkindlichen Ballgewöhnung im Basketball unterstützt.
Wichtig ist, dass die Projekte erst nach der Mittelbewilligung begonnen und bis zum 31. Dezember umgesetzt werden.Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Formular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben enthält. Die erforderlichen Dokumente werden bei www.engagementfoerderung.nrw hinterlegt. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.
Die Antragsunterlagen sind zunächst online bis zum 1. November einzureichen, müssen aber zusätzlich mit der notwendigen Unterschrift versehen per Post an die Kreisverwaltung als zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden (Anschrift: Kreis Mettmann, Büro des Landrats, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann). Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können 49 Projekte im Kreis gefördert werden.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist René Rösgen, Tel. 02104 99-1028. Weitere Informationen unter www.kreis-mettmann.de/2000x1000.