Verdacht auf Verstoß gegen das Markengesetz Ermittlungen gegen Autohändler

Mettmann · Am Freitag, 8. August 2025, kam es in Mettmann zu einer Durchsuchung bei einem Oldtimerhändler wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Markengesetz.

Oldtimer-Nachbauten: Legal, wenn sie nicht als Originalfahrzeug verkauft werden.

Foto: Kreispolizei ME

Der 75-jährige Händler bot seit 2022 Nachbauten von Oldtimer-Fahrzeugen, so genannte Replika, an, bei denen markenrechtlich geschützte Embleme und Schriftzüge einer deutschen Luxus-Automarke ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin angebracht waren. Zudem wurden einzelne Autos in Online-Inseraten fälschlicherweise mit der Technik des Herstellers beworben - ebenfalls ohne eine Erlaubnis des ursprünglichen Herstellers.

Gegen diese Geschäftspraxis ging der Automobilhersteller aus Stuttgart gerichtlich vor. Nach mehreren zivilrechtlichen Aufforderungen, zeigte der Händler kein verändertes Verhalten, so dass ein Strafverfahren wegen Markenrechtsverstoßes eingeleitet wurde. Auf Basis eines Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal durchsuchte die Kriminalpolizei Mettmann daher am 8. August 2025 zusammen mit Oldtimer-Experten die Örtlichkeiten. Unter den hochwertigen und seltenen Klassikern wurden auch zwei der verfahrensrelevanten Autos aufgefunden. Dem Tatverdächtigen wurde untersagt, die Replika-Autos mittels originalen Abzeichens zu verkaufen.

Alle Embleme, Wappen und Schriftzüge sowie beweiserhebliche Unterlagen wurden sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung erklärt, haben sowohl der Hersteller als auch die Ermittlungsbehörden ein Interesse daran, mit solchen Maßnahmen den Endkunden vor dem Kauf irreführend gekennzeichneter Fälschungen zu schützen.

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