Hinweise zur Fußball-Weltmeisterschaft Autokorso: Was ist erlaubt und was nicht

Mettmann · Bei der Fußball-Weltmeisterschaft gehören Jubel, Begeisterung und spontane Autokorsos für viele Fans einfach dazu. Auch im Kreis Mettmann kam es bereits zu Autokorsos - schwere Unfälle oder gar Verletzte hat es bislang in diesem Zusammenhang nicht gegeben.

Nach einem gewonnenen Spiel verleihen die Fans ihrer Freunde gerne lautstark und sichtbar Ausdruck.

Foto: Polizei Mettmann

Auch während der WM gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt: Wer Geschwindigkeitslimits oder andere Verkehrsregeln missachtet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Auch die Sicht des Fahrers darf, beispielsweise aufgrund wehender Fahnen, nicht beeinträchtigt werden. Nur wer den Verkehr vollständig überblicken kann, ist in der Lage, angemessen auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren.

Zudem gilt nach wie vor: Fahrer und Beifahrer, auch auf der Rückbank, müssen den Sicherheitsgurt anlegen! Personen auf Fahrzeugdächern, Motorhauben oder aus dem Fenster herauslehnend zu transportieren, ist gefährlich - und deswegen verboten. „Als Polizei wollen wir keinesfalls als Spielverderber auftreten. Wir werden auch bei ausgelassener Stimmung mit viel Augenmaß vorgehen. Doch wer mit dem Auto unterwegs ist, trägt Verantwortung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende. Das bedeutet: Bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten wird die Polizei konsequent einschreiten und die erforderlichen Maßnahmen treffen“, erklärt der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz der Kreispolizeibehörde Mettmann, Daniel Herring.

Alkohol oder Drogen am Steuer stellen ein grobes „Foulspiel“ dar - hier wird die Polizei sofort die „rote Karte“ zeigen und Fahrerinnen und Fahrer konsequent aus dem Verkehr ziehen.