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Erhalt der Realschule Mettmann: Bürgerbegehren wird Rat vorgelegt

Erhalt der Realschule Mettmann : Bürgerbegehren wird Rat vorgelegt

Die Unterschriftenliste der Bürgerinitiative zum Erhalt der Realschule wurde geprüft. Das Quorum fürs Bürgerbegehren ist erreicht.

„Das Quorum ist erreicht.“ Bürgermeisterin Sandra Pietschmann hat die Initiative zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule darüber informiert, dass die eingereichten Unterschriften für das Bürgerbegehren überprüft wurden und die nötige Anzahl an gültigen Unterschriften erzielt wurde. Für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule hatte die Bürgerinitiative weit mehr als 3.000 Unterschriften gesammelt und sie am 21. Mai der Bürgermeisterin im Rathaus überreicht.

Ein Bürgerbegehren muss von mindestens vier Prozent aller Wahlberechtigten – mit Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Anschriften – unterzeichnet sein. Das Bürgerbegehren wird nun am 29. Juni dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, erübrigt sich ein Bürgerentscheid. Stimmt der Rat dem Bürgerbegehren nicht zu, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Wie bei allen Abstimmungen kommt es auch beim Bürgerentscheid auf die Mehrheit an. Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden ihm zustimmt und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent aller wahlberechtigten Einwohner darstellt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.