Anteilige Übernahme kommunalen Altschulden „Hilft der Stadt langfristig nicht weiter“

Mettmann · Mit dem Bewilligungsbescheid vom 23. Dezember 2025 hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Mettmann die anteilige Übernahme ihrer kommunalen Altschulden in Höhe von 24.619.229 Euro bestätigt.

Die Stadt sucht nach Wegen aus der Finanzmisere.

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Grundlage für die Schuldenübernahme ist das neue Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW). Dies trägt zur Verringerung der Zinslasten aus Liquiditätskrediten bei. In einer Pressemitteilung der Stadt zu dem Thema gibt sich Bürgermeister André Bär kritisch: „Dies bedeutet zwar eine Entlastung für Mettmann, hilft der Stadt langfristig gesehen aber nicht wirklich weiter. Dafür müssten Bund und Land die Pflichtaufgaben, die sie auf die Kommunen übertragen haben, auch auskömmlich finanzieren. So lange das nicht passiert, wird sich an der angespannten prekären Situation Mettmanns und vieler anderer Städte im Land nicht ändern.“

Als Beispiele führt er die Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung (Kitas) mit einem Planwert für 2025 von rund 14 Mio. Euro und die von Jahr zu Jahr steigenden Ausgaben für „Hilfen zur Erziehung“ an, die im vergangenen Jahr mit einer Unterdeckung von rund 10,5 Mio. Euro geplant wurden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liege die vorläufige Unterdeckung für 2025 sogar bei rund 12,1 Mio. Euro. Würden Bund und Land die Kosten dieser Leistungen, die sie auf die Städte übertragen haben, tragen, hätte Mettmann 2025 einen positiven Haushalt und kein Defizit von mehr als 20 Millionen Euro, so Bürgermeister Bär.

Kommunale Altschulden seien durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten in zurückliegenden Jahren entstanden. Dies sind kurzfristige Kredite, die zur Überbrückung vorübergehender Zahlungsengpässe aufgenommen werden können, um die laufende Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, darunter auch Mettmann, haben über Jahre einen hohen Bestand an Liquiditätskrediten aufgebaut, heißt es in der Pressemitteilung. Die Entwicklung von städtischen Liquiditätskrediten gehe einher mit aufgelaufenen Jahresfehlbeträgen. Mit Einführung der Kaufmännischen Rechnungslegung für Kommunen ab 2009 (Neues Kommunales Finanzmanagement NRW). hätten sich in der Zeit von 2009 bis 2023 die Jahresfehlbeträge der Stadt Mettmann auf eine Summe von rund 60 Mio. Euro angehäuft. Der Saldo für Liquiditätskredite habe zum 31.12.2023 rund 65 Mio. Euro betragen.

Dies verdeutliche den Zusammenhang zwischen Jahresergebnissen und Entwicklung von Liquiditätskrediten im Zeitablauf. Diese Entwicklung sei zum Teil Folge von Aufgaben gewesen, die Bund und Land den Kommunen ohne ausreichende Finanzierung übertragen haben. Bei unveränderten Bedingungen würden weiterhin Jahresfehlbeträge generiert, so dass die Stadt aufgelaufene Liquiditätskredite nicht zurückzahlen könne. Im Gegenteil: Es würden weitere Liquiditätskredite hinzukommen. Die jährliche Zinsbelastung aus den Liquiditätskrediten belaste den städtischen Haushalt zusätzlich.

Das Gesetz, das im Juli 2025 in Kraft trat, schaffe erstmals eine rechtliche Grundlage, um Kommunen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu entlasten. Die wesentlichen Punkte:

• es werden Teile der kommunalen Liquiditätskredite übernommen, die am Stichtag 31.12.2023 bestanden

haben

• für besonders hoch verschuldete Kommunen gibt es zusätzliche Entlastungen

• die Teilnahme ist freiwillig und setzt einen Beschluss des Stadtrates voraus – in Mettmann wurde dieser im Oktober 2025 einstimmig gefasst.

Durch die Übernahme der Altschulden können jährlich rund 716.000 Euro an Zinsaufwendungen eingespart werden, so die Stadt. Diese Entlastung wirke sich zunächst zwar positiv auf den städtischen Haushalt aus und verringere sowohl den Jahresfehlbetrag als auch den Eigenkapitalverzehr, schaffe jedoch keine spürbaren finanziellen Spielräume, etwa für Bereiche der Stadtentwicklung. Grund dafür sei, dass die Stadt sich weiterhin in einer defizitären Haushaltslage befinde und die Einsparungen zur Reduzierung eines weiterhin bestehenden Defizits verwendet werden müssen. Für das Haushaltsjahr 2026 wird zunächst eine anteilige Zinsersparnis von 50 Prozent in Höhe von rund 358.000 Euro eingeplant.

Ebenso hat der Rat der Stadt am 7. Oktober 2025 beschlossen, die sogenannte Bilanzierungshilfe gemäß dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte“ (NKF-CUIG) in Höhe von rund 17,8 Mio. Euro gegen das Eigenkapital zu buchen und nicht als laufende Belastung auf viele zukünftige Jahre zu verteilen. Durch die vollständige Ausbuchung der Bilanzierungshilfe in 2026 verbleibt mit der Entlastung durch das Altschuldenprogramm ein positiver Eigenkapital-Effekt von rund 6,8 Mio. Euro im Jahr 2026.

Die Stadt begrüßt die Altschuldenlösung des Landes NRW. Um jedoch zukünftig handlungsfähig zu bleiben, ist es aus Sicht der Stadt erforderlich, zukünftig Jahresüberschüsse zu erwirtschaften, die die Voraussetzung für eine Rückzahlung vorhandener Liquiditätskredite bilden, so Kämmerin Veronika Traumann. Einen wichtigen Anteil an der Erwirtschaftung positiver Jahresergebnisse könnte die entsprechende Refinanzierung von Bund und Land für Aufgaben bilden, die an die Kommunen übertragen worden sind oder zukünftig übertragen werden.