Die Traglufthalle war 2022 als Unterkunft für ukrainische Kriegsflüchtlinge angemietet worden, wurde aber nie genutzt, weil sie nach Auffassung der Stadt für den vereinbarten Mietzweck – einer ganzjährigen Unterbringung von geflüchteten Menschen – ungeeignet war. Weil die Stadt den Vertrag mit dem Anbieter der Traglufthalle noch im gleichen Jahr gekündigt hatte, zog der gegen die Stadt vor Gericht. Vor einem Hauptverfahren wurde zunächst ein Beweissicherungsverfahren des Hallenbesitzers, in dem die Nutzbarkeit der Halle überprüft werden sollte, vor dem Wuppertaler Landgericht angestrengt. Das Verfahren wurde im Sommer abgeschlossen. In diesem Verfahren wurden einem vom Gericht bestellten Sachverständigen gutachterliche Fragen zum Zustand und zur Nutzbarkeit der Halle vorgelegt.
Nach Auffassung des Stadtjustiziars Dr. Richard Bley blieb dieses Beweissicherungsverfahren ohne einen wirklichen Erkenntnisgewinn. Dr. Bley: „Die an den Sachverständigen gerichteten Fragen setzen rechtliche Einordnungen voraus, die das Gericht in einem Verfahren zunächst hätte klären müssen. Dies konnte aber aufgrund der prozessualen Situation nicht sachgerecht geschehen.“ Die Stadt hat daraufhin einen erfahrenen Prozessanwalt beauftragt, eine Klageaussicht der Stadt so objektiv wie möglich zu beurteilen. Er kam zu dem Urteil, das die Chancen für die Stadt gut stehen, weshalb die Verwaltung nun eine Klage gegen das Unternehmen anstrebt.
„Es wird Zeit, dass wir unter dieses Thema endlich mal einen Schlussstrich ziehen können“, so Bürgermeister André Bär. In der Hauptsache droht aktuell Verjährung zum 31. Dezember 2025. Das Unternehmen hatte angekündigt, die noch offenen Mietzahlungen der Stadt gerichtlich geltend zu machen. Auch diese Forderung würde zum Ende des Jahres verjähren. Die Stadt und das Unternehmen, so Dr. Bley, stehen deshalb in Verhandlungen über eine Fristverlängerung bis Mitte des kommenden Jahres.