In der Angelegenheit zur Traglufthalle auf dem Gelände „Auf dem Pfennig“ hat am vergangenen Dienstag ein Termin im Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal stattgefunden. Dies berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. In der nicht-öffentlichen Sitzung wurde demnach der vom Gericht bestellte Sachverständige zu seinem Gutachten sowie einem Ergänzungsgutachten befragt.
Im Fokus standen Fragen zur Nutzbarkeit der Halle bei Hitze, Kälte und Lärmbelastung. Der Termin bildet jedoch nur einen Ausschnitt eines umfangreichen Verfahrens. Weitere rechtliche und tatsächliche Fragen – etwa zur Vertragsauslegung, Nutzungstauglichkeit der Halle und möglichen Ansprüchen – sind noch offen.
Die Stadt Mettmann erklärt, sie halte an ihrer Auffassung fest, dass die Halle für den ursprünglich vereinbarten Zweck – eine ganzjährige Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete– nicht geeignet war. Sollte sich dies bestätigen, sieht die Stadt einen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Diese Frage, so die Stadt, bedürfe einer tiefergehenden juristischen Klärung und könne nur in einem späteren Hauptverfahren abschließend erörtert werden.
Dr. Richard Bley, Justiziar der Stadt Mettmann, erklärt: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren mit zahlreichen offenen Detailfragen. Der heutige Termin war ein Schritt davon, aber keineswegs eine abschließende Bewertung oder eine Entscheidung des Gerichts. Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass die Halle für die vertraglich vorgesehene Nutzung ungeeignet war. Die nächsten Verfahrensschritte werden nun folgen.“
Hintergrund: Im Sommer 2022 mietete die Stadt Mettmann eine Traglufthalle für 200 Geflüchtete zu monatlichen Kosten von rund 112.000 Euro an. Doch die mit einer Mindestmietdauer von 12 Monaten am Sportplatzgelände „Auf dem Pfennig“ errichtete Traglufthalle blieb ungenutzt. Nach Ansicht der Verwaltung konnte die Traglufthalle aufgrund mangelnder Klimatisierung zu keinem Zeitpunkt genutzt werden.
Der Vermieter wies die Vorwürfe der Stadt zurück und vertrat die Ansicht, dass die Halle voll funktionsfähig sei. Die Stadt verblieb bei ihrem Standpunkt und hatte den Vermieter aufgefordert, Voraussetzungen zur Bewohnbarkeit zu schaffen. Nachdem dies nach Ansicht der Verwaltung nicht erfüllt wurde, kündigte die Stadt im November 2022 das Mietverhältnis fristlos. Der Vermieter der Traglufthalle beantragte daraufhin ein Beweissicherungsverfahren.