Traglufthalle: Klärung lässt weiter auf sich warten „Fall von Geldverschwendung“
Mettmann · Der Termin zur Anhörung des Gutachters zum Thema Traglufthalle wurde vom Landgericht Wuppertal abgesagt. Die Klärung der Angelegenheit lässt damit weiter auf sich warten.
Wie die Stadt in einer Pressemitteilung berichtet, teilte das Landgericht Wuppertal der Kreisstadt Mettmann am Nachmittag des 15. Januar 2025 mit, dass die für Donnerstag, den 16. Januar 2025 angesetzte gerichtliche Anhörung des Gutachters in der Angelegenheit Traglufthalle abgesagt werden muss. Die Absage erfolgte demnach aufgrund „dienstlicher“ Gründe des Gerichtes. Ein neuer Termin werde zeitnah durch das Landgericht festgelegt und den Parteien mitgeteilt. Nach Aussage des Gerichtes sei der Anhörungstermin grundsätzlich nicht öffentlich. Die Kreisstadt Mettmann will zum gegebenen Zeitpunkt über die Terminierung informieren. In dem Verfahren geht es um die Streitigkeiten zwischen der Stadt Mettmann und der Vermieterfirma „Paranet”. Im Sommer 2022 mietete die Stadt Mettmann eine Traglufthalle für 200 Geflüchtete zu monatlichen Kosten von rund 112.000 Euro an. Doch die mit einer Mindestmietdauer von 12 Monaten am Sportplatzgelände „Auf dem Pfennig“ errichtete Traglufthalle blieb ungenutzt.
Nach Ansicht der Verwaltung konnte die Traglufthalle aufgrund mangelnder Klimatisierung zu keinem Zeitpunkt genutzt werden. Der Vermieter wies die Vorwürfe der Stadt zurück und vertrat die Ansicht, dass die Halle voll funktionsfähig sei. Die Stadt verblieb bei ihrem Standpunkt und hatte den Vermieter aufgefordert, Voraussetzungen zur Bewohnbarkeit zu schaffen. Nachdem dies nach Ansicht der Verwaltung nicht erfüllt wurde, kündigte die Stadt im November 2022 das Mietverhältnis fristlos. Der Vermieter der Traglufthalle beantragte daraufhin ein Beweissicherungsverfahren. Das Landgericht Wuppertal bestellte im Rahmen des Verfahrens einen Gutachter, der die Bewohnbarkeit der Traglufthalle beurteilen sollte.
Im August 2023 lag das schriftliche Gutachten zur Nutzbarkeit der Halle vor. Der Vermieter sah sich bestätigt, die Stadt Mettmann widersprach, hält das Gutachten für interpretationsfähig. Der Anhörungstermin vor dem Landgericht soll Klarheit schaffen.
André Bär, Fraktionschef der Wählergemeinschaft M.U.T. hat sich vor dem nun abgesagten Termin in einer Pressemitteilung zu der Angelegenheit geäußert. Für ihn ist die Causa Traglufthalle „ein Fall von Geldverschwendung“. Er habe das Unterfangen von Beginn an kritisch begleitet und werde sich bis zum Ende für eine transparente Aufklärung einsetzen. „Die Bürger“, so Bär, „haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht und wer für das Traglufthallen-Desaster verantwortlich ist.“