Die Spannung steigt, an diesem Sonntag wird sich zeigen, welche Partei oder welcher Kandidat im zurückliegenden Wahlkampf die meisten Menschen überzeugen konnte. In vielen Fällen drehte sich die Diskussion vornehmlich um die Bürgermeisterkandidaten. Doch entschieden wird nicht nur darüber, ob Sandra Pietschmann weitere fünf Jahre im Amt bleiben darf, sondern auch über die Zusammensetzung des Stadtrates, über den Landrat, den Kreistag und den Integrationsrat.
In Mettmann gehen drei Bürgermeister-Kandidaten ins Rennen: Amtsinhaberin Sandra Pietschmann, FDP-Mann Thomas Sterz und André Bär von der Wählergemeinschaft M.U.T.. Zum Sieg braucht es im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Ansonsten kommt es zwei Wochen später zur Stichwahl mit den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich versammeln konnten. Wer wissen möchte, wie die Bürgerinnen und Bürger im Kreis bei den Kommunalwahlen am 14. September gewählt haben, kann am Wahlabend den Eingang der Wahlergebnisse im Internet verfolgen. Von der Homepage des Kreises (www.kreis-mettmann.de) gelangt man per Link auf der Startseite direkt zu den Wahlergebnissen.
Alle von den kreisangehörigen Städten erfassten Schnellmeldungen sind dort in Zahlen und Grafiken abrufbar. Wenn alle Meldungen eingegangen ist, finden sich dort die vorläufigen Endergebnisse aus allen zehn Städten und natürlich auch das Kreis-Ergebnis. Insgesamt sind im Kreis Mettmann 393.306 Menschen zur Wahl aufgerufen. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnt und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Mit den ersten Ergebnissen darf aber gegen 19 Uhr gerechnet werden. Der Kreiswahlausschuss wird die endgültigen Ergebnisse für den Kreis Mettmann am 23. September um 16:30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Kreishauses in Mettmann feststellen.
Die Sitzung ist öffentlich. Falls es am 28. September zu einer Stichwahl um das Amt des Landrats/der Landrätin kommt, wird eine weitere Sitzung zur Feststellung des entsprechenden Wahlergebnisses erforderlich.