Rahmenbedingungen neu bewerten Höhenbegrenzung für Windräder wird vorerst nicht aufgehoben

Mettmann · Die Höhenbegrenzung für Windräder in Mettmann wird vorerst nicht aufgehoben. Ein entsprechender politischer Antrag ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am Dienstagabend zurückgezogen worden, weil nach der Landtagswahl möglicherweise mit neuen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen zu rechnen sei.

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In Mettmann gibt es zwei so genannte Konzentrationszonen (Rotelsberg / Lehmberg und Wingeshöh), in denen maximal sechs Windräder aufgestellt werden können. Die Höhenbegrenzung wurde im Jahr 2005 auf 100 Meter begrenzt.

Angesicht der Diskussion zur Energiewende hin zu einer CO2-neutralen Energiewirtschaft und einer raschen Reduzierung von Anhängigkeiten fossiler Energieträger sei es an der Zeit, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Windenergieanlagen auch in Mettmann neu zu bewerten, hieß es in dem Antrag.

Baudezernent Kurt Werner Geschorec machte deutlich, dass mit der Aufgabe der Höhenbegrenzung das gesamte Stadtgebiet neu bewertet und untersucht und der Flächennutzungsplan der Stadt und der Bebauungsplan Rotelsberg / Lehmberg geändert werden müssten.

Er verwies zudem auf eine Flächenanalyse zur Windenergie, die im Auftrag der Landesregierung für ganz NRW erstellt wurde. „Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Potenzialwert nicht nur für die Stadt Mettmann, sondern für den gesamten Kreis Mettmann bei null liegt“, erklärte Geschorec.