Lebensgefahr Betreten der Eisfläche verboten

Mettmann · Der Goldberger Teich ist zugefroren. Doch das Eis ist nicht unbedingt tragfähig. Die Gefahr einzubrechen ist immens hoch.

Wer den zugefrorenen Goldberger Teich betritt, begibt sich in Lebensgefahr.

Wer den zugefrorenen Goldberger Teich betritt, begibt sich in Lebensgefahr.

Foto: Kreisstadt Mettmann

Die frostigen Temperaturen der vergangenen Tage haben dafür gesorgt, dass der Goldberger Teich zugefroren ist. Aber Achtung: das Betreten der Eisfläche ist verboten, denn wer aufs Eis geht, begibt sich in Lebensgefahr, wenn es bricht. Auch wenn das Eis dick genug erscheint, kann es gefährlich werden.

Wer einbricht, kann sich schnell eine lebensgefährliche Unterkühlung zuziehen. Schon nach wenigen Minuten im eisigen Wasser gibt es kaum noch eine Überlebenschance. Eltern sollten ihre Kinder deshalb eindringlich auf die Gefahr hinweisen und ihnen verbieten, aufs Eis zu gehen.

Mitarbeiter aus dem Grünflächenbereich der Stadtverwaltung haben in den vergangenen Tagen beobachtet, wie Kinder im Uferbereich des Goldberger Teichs ausprobierten, ob das Eis sie trägt. Sie haben die Kinder auf die Gefahren aufmerksam gemacht und ihnen erklärt, dass das Betreten des Eises auf den Teichen im Stadtwald deshalb auch verboten ist. Wer beobachtet, dass jemand ins Eis einbricht, sollte sofort die 112 wählen.

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