Brennpunktthema: Erhalt der Realschule Mettmann „Wir sind enttäuscht von der Verwaltung“

Mettmann · Der Rat der Stadt Mettmann ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat das Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule wegen eines Formfehlers für unzulässig erklärt.

 Vertreter der Initiative für den Erhalt der Realschule bei der Übergabe der von ihr gesammelten fast 3500 Unterschriften an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann (rechts). Die Mühe könnte umsonst gewesen sein.

Vertreter der Initiative für den Erhalt der Realschule bei der Übergabe der von ihr gesammelten fast 3500 Unterschriften an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann (rechts). Die Mühe könnte umsonst gewesen sein.

Foto: nic

Fast 3500 Unterschriften hat die Bürgerinitiative für den Erhalt der Realschule gesammelt. Ein starkes Votum für den Verbleib der Lehranstalt, die nach derzeitiger Planung eigentlich der neuen Gesamtschule Platz machen soll, und mehr als genug für ein Bürgerbegehren. Jedoch: Die Verwaltung erkannte einen Formfehler.  Demnach sind die Folgekosten, die sich aus einem Erhalt der Realschule ergäben, nicht in vollem Umfang auf der Unterschriftenliste ausgewiesen. Dies bestätigt auch ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Verwaltung hatte dem Rat für seine Sitzung am vergangenen Dienstag deshalb empfohlen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Politiker sind dieser Empfehlung mit einer Mehrheit von CDU, Grünen, SPD und zwei Stimmen der Wählergemeinschaft Mettmann gefolgt.

Die FDP, Linke, Zur Sache! ME und die AfD hingegen votierten für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. In der Ratssitzung selbst und in einer Pressekonferenz am folgenden Tag hat die Verwaltung ihren Standpunkt noch einmal verdeutlicht. Die Höhe der Folgekosten für den Erhalt der Realschule hätte mit 73,5 Millionen Euro auf dem Unterschriftenbogen beziffert werden müssen, dies sei nicht der Fall gewesen. Bürgermeisterin Sandra Pietschmann betonte, dass es bei der Entscheidung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ausschließlich um eine rechtliche Beurteilung gehe.

Die Verwaltung habe ihre Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit auch gegenüber der Bürgerinitiative frühzeitig deutlich gemacht. Es gebe nun einmal Spielregeln, an die sich alle halten müssten. „Wir waren auf einem guten Weg, das Bürgerbegehren zu begleiten“, so die Bürgermeisterin. Es handele sich um ein wichtiges demokratisches Element und deshalb sei es schade, dass die Darstellung der Kosten nicht korrigiert worden sei. Dr. Helmut Peick von der Bürgerinitiative hat eine andere Sicht der Dinge. Tatsächlich habe es die Stadt an Unterstützung mangeln lassen und auch der Hinweis auf die Unvollständigkeit der Kostendarstellung sei zu spät gekommen, nämlich erst als die Unterschriftensammlung schon in vollem Gange war.

„Wir sind enttäuscht vom Verhalten der Verwaltung und wir sind enttäuscht von der Entscheidung“, so Dr. Peick.

Dennoch setzt die Bürgerinitiative nun ihre Hoffnung in den Stadtrat, aus dessen Reihen, namentlich von Florian Peters (SPD) und Andreas Konrad (ZSM),  die Option eines Ratsbürgerentscheides ins Spiel gebracht wurde. Ein solcher müsste mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Stadtrates beschlossen werden. Die Bürger wären dann aufgerufen an der Wahlurne (ein möglicher Termin wäre die Bundestagswahl) zu entscheiden, ob die Realschule nun bleibt oder nicht. Bürgermeisterin Sandra Pietschmann: „Ich hadere mit dieser Option, denn wir hatten im letzten November bereits eine klaren Beschluss zur Realschule.“ Dennoch sei es wichtig festzustellen, ob diese Möglichkeit bestehe. Wenn es allerdings dazu komme, müssten die Menschen vorher über alle Kosten genau informiert werden, denn: „Mit den Konsequenzen der Entscheidung müssen am Ende alle leben.“

Dr. Helmut Peick indes hält den Ratsbürgerentscheid für eine gute Variante. Falls es dazu nicht käme müsse die Bürgerinitiative gerichtlich gegen den Entscheid, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, vorgehen. Dies könne lange dauern und insofern in niemandes Interesse sein. „Wir wollen nur eins: dass unserer Kinder gut beschult werden“, so Dr. Peick. Hinsichtlich des Ratsbürgerentscheids gibt er sich optimistisch: „Ich sehe guten Willen und großes Interesse der Politik, diesen Weg zu beschreiten.“ Um einen Ratsbürgerentscheid zu beschließen bedarf es einer Sondersitzung des Rates und zwar relativ bald. Denn falls die Bürgerinitiative gegen den Beschluss vom Dienstag juristisch vorgehen möchte, muss sie dies innerhalb eines Monats tun.

(dir)
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