Corona-Pandemie Außengastronomie: Halbe Stunde länger

Mettmann · Am kommenden Dienstag entscheidet der Rat darüber, ob die Außengastronomie in den Sommermonaten länger öffnen darf.

 Eine halbe Stunde soll es oben drauf geben.

Eine halbe Stunde soll es oben drauf geben.

Foto: Pixabay

Die Gastronomie hat unter der Corona-Pandemie extrem gelitten. Monatelang mussten Gaststätten, Kneipen und Restaurants geschlossen bleiben. Im Haupt- und Finanzausschuss sprach sich die Politik deshalb dafür aus, dass den Gastronomen in der Innenstadt die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, ihre Außengastronomie während der Sommermonate freitags, samstags und vor Feiertagen um eine halbe Stunde bis 23.30 Uhr zu verlängern.

Bisher durften nur die Wirte in der historischen Oberstadt ihre Gäste bis 23 Uhr draußen bedienen, dies soll in den Sommermonaten auch für die Gastronomen im Innenstadtbereich erlaubt werden. Im übrigen Stadtgebiet ist Außengastronomie bislang bis 22 Uhr möglich und wird mit der neuen Regelung bis 22.30 Uhr verlängert. Über diese Regelung muss der Rat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 29. Juni entscheiden. Die neue Regelung könnte dann ab 1. Juli 2021 in Kraft treten. Die Verwaltung schlägt verlängerte Öffnungszeiten für die Außengastronomie bis zum 30. September vor. Die Ordnungsbehörde der Stadt wird die Einhaltung der Sperrzeiten während der Sommermonate kontrollieren. Eine Verlängerung der Außengastronomie werde zwar befürwortet, hieß es dazu aus der Politik, aber das dürfe nicht dazu führen, dass die Nachtruhe der Anwohner gestört werde.

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