Krankenversicherung in der EU Umzug, Urlaub, Arbeitseinsatz in Europa: Was passiert mit der deutschen Krankenversicherung?

Immer mehr Menschen nutzen die Vorteile von EU-weiten Regelungen. Sie können reisen, umziehen oder im Ausland arbeiten, ohne große bürokratische Hürden überspringen zu müssen. Das ist natürlich ein Vorteil – aber das darf nicht zu Nachlässigkeit führen. Denn einige Dinge gibt es eben doch zu beachten. Dazu gehört der Status bei der Krankenversicherung.

Wer in Deutschland lebt, ist hier versichert – doch was passiert im Ausland?

Wer in Deutschland lebt, ist hier versichert – doch was passiert im Ausland?

Foto: Pixabay.com/Antonio Corigliano

Umzug ins Ausland: Ummelden ist zeitnah wichtig

In Deutschland gibt es die Pflicht, sich krankenversichern zu lassen. Diese Pflicht ist an den deutschen Wohnsitz gebunden. Somit entfällt sie, sobald sich aus Deutschland abgemeldet wird. Die meisten Krankenkassen wollen dafür die offizielle Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt sehen.

Auf keinen Fall sollte dann in die Hände geklatscht und freudig über die gesparten Beiträge gelacht werden. Stattdessen sollte man sich bereits vorher darüber informieren, wie schnell man am neuen Wohnort in die Krankenkasse aufgenommen wird. In der Schweiz gibt es dafür beispielsweise eine Frist von drei Monaten nach Anmeldung.

Die Krankenversicherung sollte als eine wichtige Leistung verstanden werden. Dann wird auch schnell klar, warum sich sofort darum gekümmert werden sollte. In Europa wird zwar kein Mensch mit akuten und lebensbedrohlichen Beschwerden abgewiesen, doch mehr als die Grundversorgung gibt es ohne Krankenversicherung nicht. Wer danach wieder gesund wird, muss mit extrem hohen Nachzahlungen rechnen. Jedes Land bietet offizielle Informationsquellen online, bei denen man sich vor dem Umzug informieren kann.

Urlaub im Ausland: In der EU kein Problem

Die EU und einige weitere europäische Länder wie die Schweiz haben vereinbart, dass europäische Staatsbürger immer abgesichert sein sollten. Somit kann bei Urlauben und Kurztrips ins Ausland mit einer umfänglichen Behandlung bei Ärzten und in Krankenhäusern gerechnet werden. Die von der Krankenkasse übernommenen Leistungen richten sich dabei nach den Leistungen, die auch im Heimatland vertraglich vereinbart wurden.

Allerdings muss trotzdem damit gerechnet werden, dass es auch zu Problemen kommen kann. Die Kommunikation zwischen ausländischen Ärzten und deutschen Krankenkassen kann schon mal ins Stottern geraten. Somit ist zu empfehlen, dass es für alle Behandlungen schriftliche Nachweise gibt, die man mit nach Deutschland nimmt.

Arbeiten im Ausland: Lieber Vorsicht walten lassen

Arbeitseinsätze im europäischen Ausland bleiben grundsätzlich ohne größere Konsequenzen, wenn es um den Versicherungsstatus geht. Die EU und weitere europäische Länder wollen es ihren Bürgern so leicht wie möglich machen, auch grenzüberschreitend zu leben und zu arbeiten.

Allerdings gilt auch hier: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wer regelmäßig oder für einen längeren Zeitraum im Ausland arbeitet, sollte alles schriftlich mit dem Arbeitgeber klären. Ohne festen Arbeitgeber reisen einige Menschen sogar fast das ganze Jahr über – eine kurze Anfrage bei der Krankenkasse über den Versicherungsstatus bei längeren Auslandsaufenthalten ist eine gute Idee.

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