Bund der Steuerzahler NRW Große Sorge um die Mettmanner Finanzen

Mettmann · Der Bund der Steuerzahler NRW hat sich mit dem Haushaltsplanentwurf der Stadt Mettmann für das Jahr 2022 befasst und äußert nun in einem Brief an die Ratsfraktionen erhebliche Bedenken.

Der Bund der Steuerzahler NRW schlägt Alarm: Nach Durchsicht des im Internet verfügbaren Entwurfs des Haushaltsplans 2022 sei man in großer Sorge um die Mettmanner Finanzen und befürchte weitere Schieflagen, schreibt der stellvertretende Vorsitzende Eberhard Kanski in einem offenen Brief an die Ratsfraktionen.

Da im Haushalt keine echte Reserve mehr existiere und auch in den Folgejahren ab 2023 Fehlbeträge erwartet würden, sei künftig mit weiteren massiven Steuererhöhungen zu rechnen, wenn es nicht zu einer umfassenden Etatsanierung käme. Die Erhöhung der Grundsteuer B sei ja bereits eingeplant; sie sollte aber, so Kanski, wegen der hohen Abgabenbelastung der Bürgerschaft und der Wirtschaft vor allem  bei Wohn- und Energiekosten unbedingt verhindert werden. Besorgniserregende Entwicklungen gebe es auch in anderen Bereichen, dazu zähle die städtische Verschuldung, die zwischen 2020 und 2025 um mehr als 100 Prozent steige.

Hinweise, wie der Schuldenberg abgetragen werden kann, gebe es keine. Zu überprüfen seien auch die steigenden Personalausgaben und die umfangreichen kommunalen Investitionsprojekte. So passe beispielsweise die Zunahme der Baukosten für die Gesamtschule von 34 auf 55 Millionen Euro nicht zu angespannten Finanzlage der Stadt. Weiterer Kritikpunkt: mangelnde Transparenz.

Der Haushaltsplan, meint der Bund der Steuerzahler, sei in vielen Bereichen nicht ausreichend erläutert. Abschließend richtet Eberhard Kanski einen Appell an die Ratsmitglieder; diese sollen an die Verwaltung herantreten und zu einer Überarbeitung des Etatentwurfs 2022 an zentralen Stellen bewegen. Dazu zählen unter anderem eine deutliche Reduzierung der Kreditaufnahme und die Aufnahme der Vorschläge des externen Beratungsunternehmens „Imaka“ in den Entwurf, wenn diese vorliegen. Der aktuelle Grundsteuer B-Hebesatz indes sei von 675 Prozentpunkten auf 479 Prozentpunkte zu senken, mithin auf das Niveau des fiktiven Hebesatzes des Gemeindefinanzierungsgesetzes.

Die CDU, die im Rat die größte Fraktion stellt, hat in einer Pressemitteilung auf die Einlassungen reagiert: Die vom Bund der Steuerzahler NRW e. V. getroffenen Feststellungen zu den anstehenden Großprojekten und damit einhergehenden Steigerungen der Personal- und Sachausgaben, dem Verschuldungsstand und auch der Steigerung der Baukosten seien nachvollziehbar, heißt es da. Gewünscht hätte sich die CDU-Fraktion jedoch konkretere Anregungen zur Steigerung der Erträge und Reduzierung der Aufwendungen. Der pauschale Verweis auf die Orientierungsdaten des Landes NRW zum Grundsteuer B-Hebesatz reiche da nicht aus. Die CDU-Fraktion wolle sich aber dafür einsetzten, dass die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und des externen Beratungsunternehmens in den Fachausschüssen berücksichtigt werden sowie Konsolidierungsmaßnahmen zur Steigerung der Erträge und Minderung der Aufwände umgesetzt werden.

(red)
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