Paranet „An der Traglufthalle kann es nicht liegen“

Mettmann · Funktioniert sie nun oder nicht, die Traglufthalle Auf dem Pfennig in Metzkausen? Die Stadt sagt nein, das Unternehmen Paranet widerspricht.

 Zankapfel zwischen Stadt Mettmann und Vermieter Paranet: die Traglufthalle auf dem Sportgelände Auf dem Pfennig in Metzkausen.

Zankapfel zwischen Stadt Mettmann und Vermieter Paranet: die Traglufthalle auf dem Sportgelände Auf dem Pfennig in Metzkausen.

Foto: D. Herrmann

Unlängst hat die Stadt Mettmann den Vertrag über die Anmietung einer Traglufthalle mit der Firma Paranet fristlost gekündigt, weil sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezugsfertig war. Nun meldet sich das Unternehmen zu Wort und behauptet in einer Pressemitteilung: „Unsere Traglufthalle in Mettmann ist voll funktionsfähig.“

Jürgen Wowra, Geschäftsführer von Paranet, betont: „Die Traglufthalle erfüllt alle Anforderungen für die Unterbringung von Menschen, wie dies bereits einige Jahre über 30 Mal deutschlandweit unter Beweis gestellt wurde. Sie ist voll beheizbar und gut ausgestattet. Wenn die Stadt Mettmann jetzt wie berichtet Unterkünfte für Geflüchtete sucht, dann steht die Halle zur Verfügung.“ Aus Sicht von Paranet sei es unverständlich, warum die Stadt Mettmann die errichtete Halle nicht einsetzen möchte. An der Traglufthalle könne es nicht liegen. Die stehe bereit und sei dank des nun vom Unternehmen befüllten Gas-Tanks gut beheizbar. „Welche politischen Interessen hinter der Kündigung des Mietvertrags stehen, kann ich nicht beurteilen“, raunt Jürgen Wowra, „an der Qualität der Halle liegt es jedenfalls nicht.“ Sowohl die Kühlanlage als auch die Heizung seien voll funktionstüchtig. Letztere sei jedoch durch die Stadt nicht in Betrieb genommen worden, behauptet Paranet in der Pressemitteilung. Der Gas-Tank sei nicht einmal befüllt worden.

Den Vorschlag, den Gas-Tank auf Kosten von Paranet zu befüllen und die Funktionstüchtigkeit vorzuführen, hätten die Anwälte der Kreisstadt zurückgewiesen. Stattdessen hätten die Anwälte einen sogenannten Erläuterungsbericht eines örtlichen Heizungsbauersvorgelegt und ausgeführt, hieraus ergebe sich, dass die Heizung untauglich sei. Der Erläuterungsbericht beruhe allerdings auf einer Vielzahl von falschen Annahmen. Paranet habe keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und habe deshalb falsche Annahmen des Heizungsbauers nicht korrigieren können. Ein mittlerweile durchgeführter Probebetrieb habe aber gezeigt, dass die Heizung problemlos funktioniere. Die tatsächliche Beheizbarkeit der Halle könne jederzeit vorgeführt werden. Dies zu tun, hatte Paranet für Freitag, 9. Dezember,  Bürgermeisterin Sandra Pietschmann, Ratsmitglieder und Medienvertreter in die Traglufthalle Auf dem Pfennig eingeladen. Doch die Stadt hat den Besichtigungstermin kurzfristig abgesagt.

Der von Paranet einseitig angesetzte Besichtigungstermin  finde nicht statt, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Die Stadt Mettmann befinde sich derzeit in einem gerichtlichen Verfahren gegen Paranet, dessen Gegenstand die Überprüfung der Tauglichkeit der Traglufthalle zur Unterbringung von Geflüchteten sei. In diesem rechtsförmigen Verfahren werde durch öffentlich bestellte Sachverständige zuverlässig geklärt, ob die Halle den mietvertraglichen Anforderungen genüge oder nicht. Demgegenüber bestehe in einer Besichtigung der Halle zu einem willkürlich festgelegten Zeitpunkt kein Erkenntnisgewinn. Es stehe nicht infrage, dass die Halle zu einem bestimmten Zeitpunkt tagsüber – in Abhängigkeit von den in diesem Zeitpunkt zufällig herrschenden Außentemperaturen – bewohnbar sein möge. Die Stadt bestreite vielmehr, dass die Halle jederzeit bewohnbar sei, also auch wenn die Außentemperatur beispielsweise -8 Grad betrage.

Das Besitzrecht an der Halle liege allein bei der Stadt Mettmann und nicht bei Paranet. Die Durchführung des von Paranet anberaumten Besichtigungstermins sei verbotene Eigenmacht. Derartigen „Wild-West-Methoden“ trete die Stadt Mettmann mit Entschiedenheit entgegen.

Paranet reagierte in einer weiteren Pressemitteilung mit Unverständnis auf die Untersagung der Hallen-Besichtigung.

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