Neues Jahr, neue Gesetze: Internet und Kommunikation

Kreis · Was sich für Verbraucher 2016 ändert: Internet und Kommunikation


• Die Deutsche Post erhöht den Preis für Standardbriefe erneut - dieses Mal um 8 Cent.

• Wie schon in den Vorjahren verbilligt sich das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland.

• Wer per Antenne fernsieht, kann sich im neuen Jahr über den verbesserten Standard DVB-T2 freuen.

• Die EU schreibt Regeln zur Netzneutralität im Internet vor.

• Die Deutsche Bahn beabsichtigt, auch die Fahrgäste in der 2. Klasse der ICE mit kostenlosem WLAN zu beglücken.

• Internetnutzer sollen ihre Router zum Anschluss von Computern ans Netz künftig frei wählen können.

Die Deutsche Post erhöht den Preis für Standardbriefe erneut - dieses Mal um 8 Cent.
Vom 1. Januar 2016 an kostet der Versand eines Standardbriefs (bis 20 Gramm) 70 Cent (bisher: 62 Cent). Anders als bei den Erhöhungen 2014 und 2015 soll dieser Wert nun für drei Jahre Bestand haben.
Doch nicht nur Sendungen innerhalb Deutschlands, sondern auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland brauchen künftig Briefmarken mit mehr Wert: Statt bislang 80 Cent werden dafür 90 Cent fällig. Der Großbrief (bis 500 Gramm) ins Ausland kostet dann 3,55 statt bisher 3,45 Euro.

Angehoben werden auch die zusätzlichen Entgelte für Einschreiben - sowohl innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland: von bisher 2,15 auf 2,50 Euro bzw. von 1,80 auf 2,15 Euro jeweils für "Einschreiben Einwurf", "Eigenhändig" bzw. mit "Rückschein". Die teuerste Variante (Einschreiben mit eigenhändiger Zustellung und Rückschein) kostet so zusätzlich zum Basisporto 6,80 Euro (bisher 5,75 Euro).
Wer innerhalb Deutschlands Wertvolles verschicken möchte (bis zu 100 Euro Bargeld oder bis zu 500 Euro Sachwert), der zahlt künftig einen Aufpreis aufs Basisporto von 4,30 Euro (bislang 3,95).

Wie bei den letzten Portoerhöhungen bietet die Post wieder Ergänzungsmarken an, um nicht verbrauchte 62-Cent-Marken mit einer zusätzlichen 8-Cent-Marke weiterhin verwenden zu können. Diese Postwertzeichen sind ab dem 3. Dezember in den Filialen oder online erhältlich. An den inzwischen bundesweit 2.900 Automaten kann jeder gewünschte Portowert in beliebiger Menge ausgedruckt werden. Doch Achtung: Das eingeworfene Geld muss genau passen; andernfalls wird der Gegenwert in Briefmarken ausgegeben.

Wie schon in den Vorjahren verbilligt sich das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland.
Ab 30. April 2016 wird das Telefonieren und Surfen in der Europäischen Union (EU) erneut billiger. Die jetzigen Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) werden von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst.
Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent; für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

Beim Grenzübertritt werden Kunden weiterhin per SMS informiert, wie viel das Roaming kostet.
Vom 15. Juni 2017 an soll es dann keine zusätzlichen Gebühren mehr fürs Telefonieren, Surfen und SMS-Verschicken im Ausland mehr geben. Dann soll innerhalb der EU derselbe Tarif wie zu Hause gelten. Allerdings sieht die Verordnung Ausnahmen vor. So können Netzbetreiber zum Beispiel nach der Fair Use Policy weiterhin Zuschläge erheben, wenn die Nutzung über das übliche Maß hinausgeht. Bis zum 15. Dezember 2016 soll die EU-Kommission festlegen, wie die Details der "fair use" Einschränkung ausgestaltet werden sollen.

Wer per Antenne fernsieht, kann sich im neuen Jahr über den verbesserten Standard DVB-T2 freuen.
Wer Fernsehen per Antenne empfängt, guckt bei der HD-Qualität bislang in die Röhre. Mit dem neuen Standard DVB-T2 wollen die TV-Anstalten dies ab 2016 schrittweise ändern. Die Zuschauer bekommen dadurch bessere Fernsehbilder und mehr Programme.

Erste HD-Übertragungen sollen im Mai 2016 als "Preview" starten; die Spiele der Fußball-Europameisterschaft im Juni 2016 werden dann in einigen Pilotregionen schon in hochauflösender Qualität gesendet werden.
Voraussetzung für den Empfang ist neben einem HD-Fernseher auch ein DVB-T2-Empfangsteil mit dem neuen Kompressionsstandard HEVC.

Das Empfangsteil kann im Fernseher integriert sein oder als Set-Top-Box zwischen Antenne und HD-Fernseher geschaltet werden.

Um den Antennenguckern eine Orientierung zu geben, wurde ein spezielles Logo "DVB-T2 HD" geschaffen. Der Handel ist gehalten, alle Geräte, die für den deutschen DVB-T2-Standard geeignet sind, mit diesem Logo zu kennzeichnen.

Besondere Eile, sich auf den neuen Standard DVB-T2 einzustellen, besteht im nächsten Jahr noch nicht. Erst ab März 2017 beginnt die flächendeckende Einführung von DVB-T2 — und damit auch das Ende der derzeitigen DVB-T-Ausstrahlungen. Zunächst werden die großen Ballungsgebiete mit DVB-T2 versorgt werden, dann erfolgen die Umstellungen in weniger dicht besiedelten Gebieten. Bis 2019 wollen die Fernsehsender den Wechsel bundesweit flächendeckend abgeschlossen haben.

Leider wird DVB-T2 nicht durchgängig kostenfrei zu empfangen sein: Die werbefinanzierten Privatsender werden ihre DVB-T2-Ausstrahlungen verschlüsseln. Die Freischaltung beziehungsweise Entschlüsselung wird nur gegen eine "Servicepauschale" möglich sein, die wahrscheinlich rund 5 bis 6 Euro pro Monat kostet. Alle Programme von ARD und ZDF werden auch beim verbesserten Antennenfernsehen unverschlüsselt verbreitet werden.

Die EU schreibt Regeln zur Netzneutralität im Internet vor.
Zum 30. April 2016 gelten neue EU-Regeln für den Zugang zum offenen Internet. Danach müssen grundsätzlich alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden, unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt, Gerät oder Dienst der Anwendung (zum Beispiel E-Mail, Chat oder Download einer Datei). Dieser Grundsatz wird auch als Netzneutralität bezeichnet.

Von dieser Leitlinie darf der Netzanbieter aber in bestimmten Fällen abweichen, etwa um eine drohende Netzüberlastung zu vermeiden. Die Firma ist dann verpflichtet, den Verbraucher darüber zu informieren, wie sich diese Einschränkung in der Praxis auf den Zugang sowie die Nutzung des Internets und Apps auswirken kann. Wie das zu erfolgen hat, wird noch festgelegt.

Soweit eine ausreichende Netzkapazität vorhanden ist, darf der Internetanbieter außerdem optimierte Dienste (Spezialdienste) anbieten. Voraussetzung dafür jedoch: Die Optimierung im Sinne einer bestimmten Dienstqualität muss erforderlich sein (etwa Telemedizin). Zugleich dürfen Spezialdienste nicht dazu führen, dass die reguläre Nutzung des Internets (Geschwindigkeit und Bandbreite) eingeschränkt wird.

Wann eine ausreichende Netzkapazität vorliegt und was genau als Spezialdienst angeboten werden darf, gibt die EU-Regelung jedoch nicht konkret vor.

Der Internetanbieter muss im Vertrag außerdem über die Up- und Download-Geschwindigkeiten im Festnetz und im Mobilfunknetz informieren: Im Festnetz muss die Mindest-, die normal verfügbare, die höchste und die beworbene Geschwindigkeit angegeben werden; im Mobilnetz nur die geschätzt höchste und die beworbene Geschwindigkeit.

Die Deutsche Bahn beabsichtigt, auch die Fahrgäste in der 2. Klasse der ICE mit kostenlosem WLAN zu beglücken.
Die Deutsche Bahn will im Laufe des nächsten Jahres auch allen Fahrgästen der 2. Klasse im Netz der ICE-Züge kostenloses WLAN anbieten. Bisher gibt es diesen Service nur für Kunden der 1. Klasse, in der zweiten ist er ‒ außer in manchen Tarifen der Telekom ‒ kostenpflichtig.

Fast alle ICE-Züge sind mit der Technik für ein drahtloses Netz (WLAN) ausgerüstet. Die Anlage empfängt das Funksignal, verstärkt und leitet es in die einzelnen Wagen weiter. Doch momentan sind die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben, damit dies auch in den Wagen der 2. Klasse Standard ist.

Internetnutzer sollen ihre Router zum Anschluss von Computern ans Netz künftig frei wählen können.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag auf den Weg gebracht. Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ein halbes Jahr nach dem Veröffentlichungstermin in Kraft treten.

Die Vorgabe einiger Netzbetreiber, ausschließlich eigene Router zuzulassen, hinderte Verbraucher bisher, sich nach eigenem Gusto für eine Box zur Einwahl ins Internet zu entscheiden. Und somit auch frei zu wählen, was der Router kann und welche Software darauf installiert ist. Außerdem: Der Routerzwang behinderte den Wettbewerb ‒ und somit möglicherweise günstigere und bessere Produkte ‒, da Hersteller von Routern und Modems von einigen wenigen Netzbetreibern abhängig waren.

Die neuen Bestimmungen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sehen nun vor, dass alle Arten von Endgeräten ‒ wie Router und Kabelmodems ‒ von der Liberalisierung erfasst sind.
Kernstück dabei ist die Neudefinition, an welcher Stelle das "Netz" des Anbieters endet und die freie Wahl des Kunden beginnt. Dafür wird die Anschlussdose an der Wand künftig als "Netzabschlusspunkt" definiert, sodass die daran angeschlossenen Router oder vergleichbare Endgeräte nicht mehr der Hoheit der Zugangsanbieter unterstehen.

Das Telekommunikationsnetz ‒ dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen ‒ endet gemäß den Neuregelungen bereits vor dem Router. Damit wird die aktuelle Praxis einiger Unternehmen beendet, die ihre eigenen Router als aktiven Zugangspunkt zum öffentlichen Netz definieren und Verbraucher dadurch bei der Nutzung von Internetdiensten an einen vorgeschriebenen Router binden.

Zwar dürfen Telekommunikationsdienste ihren Kunden weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Verbraucher dürfen dieses Angebot aber künftig ausschlagen und Geräte ihrer Wahl verwenden. Damit der Zugang mit einem beliebigen Gerät hergestellt werden kann, müssen Anbieter ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen.

Einige Unternehmen hielten diese Daten bislang zurück. Sie verwiesen auf die automatische Konfiguration durch den Netzbetreiber, bei der der Kunde keine Informationen über die Zugangsdaten erhielt. Dies soll in Zukunft nun nicht mehr zulässig sein. Das geplante Gesetz verpflichtet die Anbieter, die technischen Zugangsdaten mitzuteilen, damit die Nutzer ihre eigene Hardware auch für den Internetanschluss einrichten können.

(Schaufenster Mettmann)
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