Der Kreis Mettmann erhält rund 1,65 Millionen Euro vom Bund zurück
Mettmann · Die Landesregierung hat für die Städte und Kreise in NRW eine 70-Millionen-Klage gegen den Bund gewonnen. Gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen hat NRW vor dem Bundessozialgericht in Kassel für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gestritten.
"Der Bund hat im letzten Jahr Geld einbehalten, das den Kreisen für die kreisangehörigen Städte zustand. Das war aus unserer Sicht ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die ohnehin problematischen Finanzen der Städte", sagt Manfred Krick, SPD-Landtagsabgeordneter und Stellvertretender Landrat des Kreises Mettmann. Krick weiter: "Deshalb haben wir als Land NRW auch geklagt. Es ist gut, dass das Bundessozialgericht das Vorgehen des Bundes korrigiert hat. Der Kreis Mettmann erhält jetzt rund 1,65 Millionen Euro zurück. Für ganz NRW muss der Bund nun 72 Millionen Euro inklusive der Zinsen zahlen.
Entstanden war die Klage des Landes, weil der Bund in den Monaten April bis Juni 2014 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von 2012 rückwirkend einbehalten hatte. Dieses Vorgehen haben die Richter nun korrigiert. Bundesweit muss der Bund 284 Millionen zurückzahlen. NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) hat bereits erklärt, die nun zusätzlich anfallenden 72 Millionen Euro komplett an die Kommunen weiterzuleiten.