Wie die Verwaltung erklärte, ist eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße aufgrund ihres Status als Hauptverkehrsstraße rechtlich nicht umsetzbar. Ein Beschluss, wie er in einer Bürgeranregung gefordert wurde, hätte nach Einschätzung der Verwaltung keinen Bestand.
Der Kreis Mettmann würde eine solche Regelung „sofort kassieren“, erklärte Marcel Alpkaya, Abteilungsleiter für Verkehrsinfrastruktur und Mobilität. Um auszuloten, ob es aber nicht doch vielleicht eine Lösung bzw. einen Kompromiss geben könnte, wird die Stadt das Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW suchen. In einem informellen Austausch soll geprüft werden, welche Maßnahmen auf der Düsseldorfer Straße gegebenenfalls umgesetzt werden könnten.