"Bessere finanzielle Leistungen für Soldaten und Beamte in der Bundeswehr"

Kreis · Der Deutsche Bundestag hat über das 7. Besoldungsänderungsgesetz beraten.

Die CDU- Verteidigungspolitikerin Michaela Noll sagt dazu: "Das Gesetz ist nach dem Attraktivitätssteigerungsgesetz ein weiterer Meilensteilen, um den Dienst in der Bundeswehr attraktiver zu gestalten. In der Bundeswehr leisten mehr als eine Viertelmillion Menschen Tag für Tag ausgezeichnete Arbeit, um im Auftrag des deutschen Volkes zu Sicherheit und Frieden in der Welt beizutragen. Das wollen wir mit der Anpassung dieses Gesetzes würdigen."

Die Aufgaben der Soldaten und Beamten in der Bundeswehr sind vielfach mit außergewöhnlicher zeitlicher und körperlicher Belastung verbunden. Auf diese besonderen Rahmenbedingungen reagiert der Gesetzentwurf. "Wer an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht Dienst tut, der muss dafür anständig vergütet werden. Die Zulage für Dienste außerhalb der normalen Bürozeiten konnten wir um 50 Prozent erhöhen. Das ist eine spürbare Erhöhung. Der Dienst an der Waffe birgt besonderes militärisches Gefahrenpotenzial und erfordert besondere Schutzmaßnahmen. Zur Gefahrenabwehr unterhält die Bundeswehr eigene Feuerwehren. Den gestiegenen Anforderungen bei der Abwehr spezieller Gefahren kommen wir mit einer Erhöhung der Stellenzulage im Feuerwehreinsatzdienst um 40 Prozent nach", so Noll weiter.

Mit dem Gesetzentwurf wird das Besoldungsrecht innerhalb des Bundes weiter vereinheitlicht: Beamte und Soldaten werden grundsätzlich nach gemeinsamen Regeln besoldet. Wegen der Besonderheit des militärischen Dienstes galten bisher im Soldatenbereich jedoch abweichende Regelungen bei den Gehaltsstufen. Diese Unterschiede werden jetzt aufgegeben. Der damit verbundene beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen führt zu einer verbesserten Bezahlung.

Weitere Verbesserungen sind bei den Bergführern durch die Erhöhung der Erschwerniszulage um 70 Euro und bei den Flugzeugtechnikern durch Ausweitung der Stellenzulage auch auf Lehrkräfte vorgesehen.
Im Rahmen der Amtshilfe unterstützt die Bundeswehr bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms insbesondere durch Bereitstellung von Personal im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und mit bis zu 4.000 "Helfenden Händen". Mit der Gesetzesänderung wird der kräftezehrende Einsatz des Personals honoriert. Die CDU-Politikerin Noll erklärt: "Dem im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützenden Personal wird eine zusätzliche Stellenzulage zwischen 85 Euro und 140 Euro gewährt und die Kostenerstattung für Familienheimfahrten verbessert. Darüber hinaus wird für Pensionäre die Hinzuverdienstgrenze befristet ausgesetzt, um diese Personalreserve zu aktivieren."

(Schaufenster Mettmann)
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