1. Kreis

Bei privatem Umzug deutlich überladen

Bei privatem Umzug deutlich überladen

Am Samstagmorgen, gegen 10 Uhr, fiel einem Polizeikradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann in Wülfrath ein erkennbar überladener Lastkraftwagen der Marke Daimler-Benz auf, der die Rohdenhauser Straße in Richtung Mettmann befuhr.

Bei der polizeilichen Kontrolle des Mietfahrzeugs wurde von dessen Insassen angegeben, dass die drei Personen gerade einen privaten Umzug durchführen würden. Der zu diesem Zweck angemietete Lastwagen war mit einer Hebebühne ausgestattet und dadurch bereits im Leerzustand so schwer, dass nur noch 700 Kilogramm zugeladen werden konnten, um das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs in Höhe von insgesamt 3.500 kg nicht zu überschreiten.

Eine auf geeichter Waage durchgeführte Kontrollwägung ergab aber für den LKW insgesamt, inklusive Ladung und Fahrzeuginsassen, ein tatsächliches Gesamtgewicht von 4.740 Kilogramm, was einer Überladung von 35 Prozent entsprach. Für eine fachgerechte Bewältigung ihrer gesamten (Umzugs-)Ladung, in einem Gewicht von annähernd 2.000 Kilogramm, hätten die privaten Transporteure das Fahrzeug dreimal beladen und von Ort zu Ort fahren müssen.

Gegen den 41-jährigen Fahrzeugführer aus Düsseldorf wurde Anzeige erstattet. Der weitere Umzug musste verschoben werden, da die Polizei eine Weiterfahrt des LKW, bis zur ausreichenden Ent- bzw. Umladung, ausdrücklich untersagte.

(Schaufenster Mettmann)