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Regionalforstamt unterstützt bei der Umsetzung: Kreis Mettmann fördert Aufbau klimastabiler Wälder

Regionalforstamt unterstützt bei der Umsetzung : Kreis Mettmann fördert Aufbau klimastabiler Wälder

Der Klimawandel hat auch in den Wäldern des Kreises Mettmann zu einer deutlichen Zunahme an Waldschäden geführt. Am augenfälligsten sind die von Stürmen umgeworfenen Baumbestände oder die von Borkenkäfern zum Absterben gebrachten Fichten.

Aber auch unterhalb dieser offensichtlichen Schäden erleiden die Wälder allgemein einen Vitalitätsverlust. Um die Funktionen unserer Wälder aufrecht zu halten, sind die privaten Eigentümer der Wälder auch grundsätzlich bereit, gegensteuernde waldbauliche Maßnahmen einzuleiten. Nun erfahren sie dabei eine wirkungsvolle Unterstützung durch den Kreis Mettmann.

„Auf der Basis unseres Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes und als Ergänzung zu den bereits bestehenden Förderrichtlinien des Landes und der Europäischen Union möchte der Kreis Mettmann den Aufbau klimastabilerer Wälder fördern", erklärt Landrat Thomas Hendele.

Fachkundig unterstützt wird der Kreis dabei vom Regionalforstamt Bergisches Land des Landesbetriebes Wald und Holz. Das Regionalforstamt wird an der Förderung interessierte private Waldbesitzer im Kreisgebiet beraten und mit ihnen dann im Auftrag des Kreises die Einzelverträge zur Förderung bestimmter Maßnahmen abschließen.

„Diese Aufgabe übernehmen wir gerne. Die Waldbesitzer und das Regionalforstamt arbeiten seit jeher vertrauensvoll zusammen. Wir beraten nach modernen forstfachlichen Grundsätzen – im Klimaschutzinteresse des Kreises und unter Einhaltung der Planungen und Ziele der Waldbesitzender", betont Forstamtsleiter Kay Boenig.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel das Mulchen und andere Flächenvorbereitungen vor der Erstanpflanzung. Zum Schutz vor Wildverbiss bei Laubholzkulturen sowie Laubholznaturverjüngung wird die Anlage von Wildschutzzäunen gefördert.

Sollte es durch Trockenperioden Ausfälle bei den Jungpflanzen geben, kann auch eine Nachpflanzung finanziell unterstützt werden.

Die Fördersumme pro Eigentümer ist begrenzt auf 20.000 Euro.

Private Waldbesitzer im Kreis Mettmann, die sich für das Förderprogramm interessieren, können sich an das Regionalforstamt Bergisches Land in Gummersbach wenden, Tel. 02261/7010-0, E-Mail: bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de. Die Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft ist nicht erforderlich.