Weinbrand als Beifahrer

Mettmann · Ein 38-jähriger Duisburger hatte am Donnerstagabend einen Unfall auf dem Südring in Mettmann. Bei der Kontrolle der Polizei wurde Weinbrand gefunden, der Fahrer hatte 2,5 Promille.

Weinbrand als Beifahrer
Foto: Polizei Mettmann

Donnerstagnacht befuhr ein 38-jähriger Duisburger gegen 0.35 Uhr mit seinem blauen Renault Scenic den Südring (B7) in Mettmann aus Richtung Gruitener Straße kommend, in Fahrtrichtung Neandertal.Dabei fiel der Wagen anderen Verkehrsteilnehmern bereits auf, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit und in erkennbaren Schlangenlinien unterwegs war. Auf abschüssiger Fahrbahn, etwa 100 Meter vor der B7-Brücke im Neandertal, kam er mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab.

Beim Gegenlenken auf dem unbefestigten Grünstreifen zwischen Fahrbahn und kombiniertem Geh- und Radweg verlor er die Kontrolle über den Renault. Der Scenic schleuderte quer über die Fahrbahn in die gegenüberliegende Böschung. Dort prallte der Wagen frontal gegen einen Baum. Von der Wucht des Aufpralls zurück auf die Fahrbahn geschleudert, kam der PKW dort schließlich mit wirtschaftlichem Totalschaden zum Stillstand. Durch Sicherheitsgurt und ausgelöste Airbags geschützt, erlitt der 38-jährige Fahrer beim Unfall nur leichte Verletzungen.

Die von Unfallzeugen zum Ort gerufene Polizei stellte dort sofort fest, dass der 38-jährige Unfallfahrer aus Duisburg ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. In einer Ablage der Fahrertüre lag eine nahezu vollständig geleerte Flasche Weinbrand (0,7 Liter), zwei volle Flaschen der gleichen Marke, die vor dem Unfall auf dem Beifahrersitz abgelegt waren, hatten zum Auslösen des Beifahrerairbags geführt. Auf gezielte Befragung räumte der Renault-Fahrer dann auch ein, dass er wegen persönlicher Probleme bereits vor, aber auch während der Fahrt den hochprozentigen Alkohol konsumiert hatte.

Ein noch am Unfallort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 2,5 Promille (1,25 mg/l). Daraufhin wurden ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung und Unfallverursachung eingeleitet, eine Blutprobe zur Beweisführung angeordnet. Den Führerschein des Beschuldigten stellte die Mettmanner Polizei sicher und untersagte ihm ausdrücklich jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum.

Ein angeforderter Rettungswagen brachte den Duisburger zur ambulanten Behandlung und ärztlichen Entnahme der Blutprobe in ein Mettmanner Krankenhaus. Der nicht mehr fahrbereite Renault wurde von einem örtlichen Unternehmen geborgen und abgeschleppt. Am wirtschaftlich total beschädigten Renault und am leicht beschädigten Baum entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von rund 5000 Euro.

(Schaufenster Mettmann)
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