Kommunalwahl 2020 Wahl auch mit Personalausweis möglich

Mettmann · Da es in den vergangenen Wochen zu erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen sowie angeforderten Briefwahlunterlagen durch den beauftragten Versanddienstleister gekommen ist, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass jede/r Wahlberechtigte auch mit gültigem Personalausweis zur Wahl zugelassen ist.

Kommunalwahl 2020: Wahl auch mit Personalausweis möglich
Foto: Kreisstadt Mettmann

Wer bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird dennoch gebeten, sich umgehend an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann unter Telefon 02104 / 980-131 oder per E-Mail an wahlen@mettmann.de zu wenden.

Wahlberechtige, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können am 13. September im zuständigen Wahllokal nach Vorlage des gültigen Personalausweises ihre Stimme abgeben. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich durch die Anpassung der Wahlbezirke in diesem Jahr das zuständige Wahllokal geändert haben könnte. Im Straßenverzeichnis auf der städtischen Internetseite können Wahlberechtigte hausnummerngenau ihr zuständiges Wahllokal ermitteln.

Die Kreisstadt Mettmann bietet auch in diesem Jahr wieder die zentrale Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl an. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann bis Freitag, 11. September, möglich. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt worden sein, genügt auch hier die Vorlage des gültigen Personalausweises.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Neandertalhalle, Gottfried-Wetzel-Straße, 40822 Mettmann

montags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

dienstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

mittwochs: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

freitags: 8 bis 12 Uhr

Am Freitag, 11. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.

Wahlberechtigte, die trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, können ebenfalls zu den oben angegebenen Öffnungszeiten im Briefwahlbüro in der Neandertalhalle ihre Stimme abgeben. Hierzu ist ebenfalls ein gültiger Personalausweis nötig sowie eine eidesstattliche Versicherung (per ausgehändigtem Vordruck), dass die Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden.

Weitere Information erhält man auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/wahlen

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