Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie UBWG: „Gebührenbescheid bislang nicht aufgehoben“

Die UBWG widerspricht der Stadt Mettmann, dass momentan keine Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie erhoben werden würde.

 Hans Günther Kampen.

Hans Günther Kampen.

Foto: Schaufenster Mettmann/Nicole Gehring

Der Fraktionsvorsitzende der UBWG, Hans Günther Kampen schreivbt: „In einer Presseerklärung als Antwort zum Antrag der UBWG-Fraktion wegen der Coronakrise keine Sondergebühr zu erheben, behauptet Herr Geschorec (Baudezernent Kurt Werner Geschorec), diese Sondergebühr würde nicht erhoben.“

Kampen schreibt weiter: „Wie mir ein Wirt erklärte, wurde der Gebührenbescheid der Stadt Mettmann für die Außengastronomie bislang nicht aufgehoben. Der Gebührenbescheid zur Zahlungsaufforderung besteht nach wie vor. Die UBWG bittet darum kurzfristig die Gebührenbescheide aufzuheben.“

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