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Bürgerausschuss hat entschieden: Stadtgeschichtshaus bekommt keinen Aufzug

Bürgerausschuss hat entschieden : Stadtgeschichtshaus bekommt keinen Aufzug

Aus Kostengründen sind die Mitglieder des Bürgerausschusses einer Bürgeranregung nicht gefolgt, für das Trauzimmer des Stadtgeschichtshauses einen behindertengerechten Zugang zu schaffen.

Ein Bürger, der im Rollstuhl sitzt, hatte sich Dienstagabend, 5. November, mit diesem Anliegen an den Bürgerausschuss gewandt. Er war zu seiner Trauung von Mitarbeitern eines Krankentransportdienstes die Treppe auf die erste Etage des Stadtgeschichtshauses hochgetragen worden, auf der sich das Trauzimmer befindet. „Ohne diese Hilfe wäre es für mich nicht möglich gewesen, zu meiner eigenen Trauung zu erscheinen“, erklärte der Antragsteller. Deshalb habe er angeregt, das Stadtgeschichtshaus behindertengerecht auszubauen, mit einem Treppenlift oder einem gläsernen Außenaufzug.

Die Verwaltung hatte darauf hingewiesen, dass die Kosten für einen behindertengerechter Zugang zum ersten Stockwerk des Stadtgeschichtshauses einen sechsstelligen Bereich schnell überschreiten könnten. Es müsse zudem bedacht werden, dass alle anderen Räume des Gebäudes, auch die Toiletten, weiterhin nicht behindertengerecht seien.

Angesichts der finanziellen Situation der Stadt sprach sich die Mehrheit der Mitglieder des Bürgerausschusses gegen einen behindertengerechten Zugang fürs Stadtgeschichtshaus aus. Menschen im Rollstuhl hätten die Möglichkeit, im Trauzimmer des Rathauses zu heiraten. Dies sei ohne Probleme möglich.

Baudezernent Kurt Werner Geschorec bot an, das Thema „Behindertenfreundlichkeit“ der städtischen Gebäude für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bauen, wirtschaftliche Betriebe und Feuerwehrangelegenheiten auf die Tagesordnung zu nehmen.

Dann wird die Verwaltung berichten, wie die Situation ihrer rund 100 Liegenschaften zu bewerten ist. Die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt soll ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten werden. Zudem nahm die Verwaltung den Hinweis des Antragstellers auf, auf der städtischen Homepage darauf hinzuweisen, welche der vier Orte, an denen Trauungen vom Standesamt durchgeführt werden, nicht behindertengerecht ausgestattet sind. Darüber hinaus wird die Stadt mit den Wohlfahrtsverbände sprechen, ob sie bei Trauungen in den Räumen, die nicht behindertengerecht zugänglich sind, Hilfen anbieten können.