Schützen Sie ihr Hab und Gut

Mettmann/Kreis · Auch wenn das Wetter sich im Moment von seiner besseren Seite zeigt, häuften sich in jüngerer Vergangenheit die Unwetter- und Starkregenereignisse. 2017 wurde Mettmann kalt erwischt und vor wenigen Wochen wurden in Erkrath erneut Straßen und Keller von den Wassermassen überschwemmt.

 Unsere Experten zum Thema „Unwetter“: (v.li.) Thomas Meuser (Leiter der S-Versicherung-Service im Haus der Kreissparkasse Düsseldorf), Matthias Mausbach (Abteilungsleiter Feuerschutz und Rettungswesen der Feuerwehr Mettmann) und Guido Vogt (Leiter der Feuerwehr Erkrath).

Unsere Experten zum Thema „Unwetter“: (v.li.) Thomas Meuser (Leiter der S-Versicherung-Service im Haus der Kreissparkasse Düsseldorf), Matthias Mausbach (Abteilungsleiter Feuerschutz und Rettungswesen der Feuerwehr Mettmann) und Guido Vogt (Leiter der Feuerwehr Erkrath).

Foto: nic

Erkrath/Mettmann. (FF/nic) Zu diesem Thema hatten wir in der vergangenen Woche drei Fachmänner zu unserem Leser-Expertentelefon in die Redaktion eingeladen. Die Fragen der Bürger beantworteten Guido Vogt (Leiter der Feuerwehr Erkrath), Matthias Mausbach (Abteilungsleiter Feuerschutz und Rettungswesen der Feuerwehr Mettmann) und Thomas Meuser (Leiter der S-Versicherung-Service im Hause der Kreissparkasse Düsseldorf). So wollte beispielsweise eine Leserin aus Erkrath wissen, was sie noch tun soll, damit ihr Haus an der unwettergebeutelten Gink noch besser geschützt werden kann. "Wir haben bereits alle Maßnahmen, wie tiefere Ausschachtungsgrabungen, größere Drainage, ein Wasserschout und eine Pumpe, ergriffen, aber trotzdem saufen wir immer ab." Das Problem an dieser Stelle ist die Straße beziehungsweise der Kanal. Guido Vogt sieht den Ansatz, den vorhandenen Drempel zur Verkehrsberuhigung im Ereignisfall mit Sandsäcken zu erhöhen um das Wasser in die angrenzenden Felder umzuleiten.

Die Leserin wundert sich, dass der Krisenstab sich aus ihrer Sicht beim letzten Unwetter zu spät zusammen gesetzt hat. Dazu Guido Vogt: "Auf unserem Wetterradar sehen wir zwar recht frühzeitig die Gewitterzelle, jedoch können wir erst relativ kurzfristig erkennen, ob das Gewitter uns trifft oder an uns vorüber zieht. Das ist oftmals eine Minutensache. Beim Hubbelrather Bach ist außerdem das Problem, dass der Boden dort relativ stark gesättigt ist und es deshalb schnell zu Überschwemmungen kommt beziehungsweise der Bachlauf über die Ufer tritt." Vogt verweist in dieser Problematik (Kanal und Straße) auf die zukünftig geplante Stelle eines Starkregenberaters in der Stadtverwaltung Erkrath.

Der nächste Leser möchte wissen, an welchem Zeitpunkt eines Unwetters er die 112 wählen soll. Matthias Mausbach erklärt dazu: "Grundsätzlich können die Bürger, wenn sie sich unsicher fühlen, uns immer anrufen. Allerdings erreichen uns in Notfallsituationen, wie im Frühjahr 2017, innerhalb weniger Minuten hunderte von Anrufen. Rund 70 Prozent dieser Anrufe sind kein Notfall, beispielsweise wenn das Wasser fünf Zentimeter im Keller steht. Da können wir auch erstmal nichts machen und man sollte lieber abwarten, bis das Wasser sich von alleine zurück zieht." Mausbach betont, dass durch solche Anrufe, andere Notfälle wie der Herzinfarkt, in der Warteschleife landen. Zum Hintergrund: Alle Notrufe erreichen die Kreisleitstelle, die für alle Wachen im gesamten Kreis Mettmann zuständig ist. "Viele Bürger vergessen leicht, dass die 'normalen' Notrufe während eines Unwetters ja trotzdem einlaufen. Der Kollege, der all' diese Anrufe entgegen nimmt, setzt ab einem gewissen Maß an Anrufen keine Prioritäten mehr - das muss dann die zuständige Feuerwehr vor Ort tun...unter Zeitdruck."

Kommt es mitunter vor, dass sich ein Sturm ankündigt, rät die Feuerwehr, Haus- und Garten so gut wie möglich sturmfest zu machen. "Das heißt die Menschen sollten vor einem Sturm beispielsweise nicht ihre Gartenmöbel draußen stehen lassen und Markisen einfahren." Was selbstverständlich sein sollte, kommt laut der Experten leider immer wieder vor.
Eine Leserin möchte wissen, ob sie gegen Hagelschäden bessere Dachfenster einbauen lassen soll. "Da bietet der Fachhandel auf jeden Fall entsprechende Fenster an", so Vogt. Diese sind nach DIN EN 12150 für erhöhten Hagelschutz außen immer mit gehärtetem Einscheiben-Sicherheitsglas ausgerüstet, die bei einer Verletzung der Oberfläche in viele kleine Teile zerfallen würde. Versicherungsexperte Thomas Meuser betonte in seinen Lesergesprächen: "Die Folgen eines Schadenereignisses für Gebäude und deren Inhalt können schnell existenzbedrohend sein."

Denn: "Der Staat ist gesetzlich nicht verpflichtet, die bei Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder Starkregenereignissen, entstandenen Schäden zu ersetzen. Wer sich selbst nicht ausreichend versichert, trägt deshalb das Risiko, Hab und Gut zu verlieren." Regenmengen von 100 Litern pro Quadratmeter wie jüngst in Wuppertal sind vermutlich nicht die Regel, aber sie sind möglich. Gut, wenn man finanziell ausreichend geschützt ist. Grundsätzlich gäbe es hier zwei Möglichkeiten: "Die eine ist eine 'klassische‘ Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die Schäden durch Sturm/Hagel, Feuer oder Leitungswasser (beispielsweise Platzen gefrorener Wasserleitungen bei Frost) absichert." Meuser sieht jedoch noch weiteren Handlungsbedarf: "Erst die Elementarversicherung hilft bei Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch oder sogar Erdbeben wie jüngst in Bottrop."

Der Staat ist gesetzlich nicht verpflichtet, die bei Naturkatastrophen entstandenen Schäden zu ersetzen. Es ist daher erforderlich, dass die potenziell Betroffenen für ihre von beispielsweise Hochwasser gefährdeten Werte eigenverantwortlich Vorsorge treffen. "Ein Teil der Eigenvorsorge können bauliche Maßnahmen an und in Wohngebäuden sein. Oft ist schon mit einfachen Maßnahmen ein hoher Schutzeffekt zu erreichen. Ein Beispiel sind Rückstausicherungen im Abwassersystem." Zur finanziellen Vorsorge kann eine gesonderte Rücklage angespart werden. Sicherer und leistungsfähiger ist jedoch eine Elementarschadenversicherung. Sollte bei einem Unwetter im heimischen Garten ein Baum umkippen, der niemanden gefährdet oder gesichert werden muss, ist dafür nicht die Feuerwehr zuständig, sondern der Eigentümer. Die Versicherungen haben in der Regel ein "Handwerker-Netzwerk" auf das Kunden zurückgreifen können, um den Baum fachgerecht zu entfernen.

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