Mettmanner Grundsatzerklärung „Null Toleranz bei Gewalt und Rassimus“

Mettmann · Die Verwaltungsspitze, der Personalrat und die Vorsitzenden der Ratsfraktionen haben für die Kreisstadt Mettmann eine „Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung in jeglicher Form“ unterzeichnet.

 Politiker und Verwaltungsmitglieder haben die Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung unterzeichnet.

Politiker und Verwaltungsmitglieder haben die Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung unterzeichnet.

Foto: Kreisstadt Mettmann

Vor der Unterzeichnung hatte der Rat die Grundsatzerklärung einstimmig verabschiedet. Auf Initiative des Personalrates ist die Erklärung erstmals im Jahr 2017 aufgesetzt worden, berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. In den vergangenen Monaten sie die Erklärung in einer Arbeitsgruppe, die aus Teilnehmern des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten, des Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage sowie der Bürgermeisterin bestand, überarbeitet worden. Ziel sei es, das Thema aktiv aufzugreifen, auf breite Beine zu stellen und mit entsprechenden Maßnahmen auch verwaltungsintern zu begleiten. Nachdem die erste Version nur „intern“ unterzeichnet worden sei, habe die Verwaltung bei der vorliegenden Überarbeitung auch allen Ratsfraktionen die Möglichkeit gegeben, sich ebenfalls aktiv zu „Null Toleranz bei Gewalt, Rassismus und Diskriminierung“ zu bekennen und diese Grundeinstellung auch in den eigenen Institutionen regelmäßig sichtbar zu machen.

Die Grundsatzerklärung beginnt mit folgenden Worten: „Die Kreisstadt Mettmann ist ein toleranter und vielfältiger Ort, in dem Gewalt, Rassismus und Diskriminierung keinen Platz haben dürfen und der respektvolle Umgang an erster Stelle steht. Wir – die Bürgermeisterin, der Verwaltungsvorstand, die mitzeichnenden Ratsfraktionen und die Belegschaft der Stadtverwaltung Mettmann – verwehren uns entschieden dagegen, dass Menschen durch Gewalt, Rassismus oder Diskriminierung verletzt oder beleidigt werden, sei es wegen ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft, wegen eines Handicaps, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung.“

Die Grundsatzerklärung soll auch noch von weiteren Organisationen, Gruppen, Vereinen und Verbänden in der Stadt unterzeichnet und mitgetragen werden.

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