Leserecho „Nicht nachvollziehbar“

Mettmann · Zum Thema "Abzocke in der Innenstadt" erreichte uns folgende Leserzuschrift.

Ich kann die Aufregung bezüglich der Knöllchen nicht nachvollziehen. Jeder sollte wissen, welche Verkehrsregeln es gibt und was sie bedeuten. So ist mir schleierhaft, wie ich bedenkenlos in eine als "Fußgängerbereich" gekennzeichnete Straße einfahren kann. Denn grundsätzlich bedeutet doch eine ausgeschilderte Fußgängerzone, dass ich dort nicht einfach hineinfahren darf.

Ausnahmeregelungen, die unter dem Verkehrszeichen angebracht sind, sollte ich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer sorgsam lesen, um nicht eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu begehen. Dies kann von jedem Fahrzeugführer verlangt werden und gilt meines Wissens auch für die an der Oberstraße und der Freiheitstraße in Mettmann angebrachten Verkehrszeichen. Es kann mir doch keiner weiß machen, dass ich als Autofahrer das Verkehrszeichen "Fußgängerzone" sehe, die darunter befindliche Ausnahmeregelung aber erst gar nicht lese, weil ich davon ausgehe, dass diese schon auf meinen Fall zutreffen werde. Hier wird billigend eine Ordnungswidrigkeit in Kauf genommen, was rechtlich ein vorsätzliches Verhalten beinhaltet.

Gleiches gilt für das wilde Parken in der Innenstadt. Wenn ich von einem Parkhaus (hier: Königshofgalerie) 100 m bis zum nächsten Restaurant habe, muss ich doch nicht unbedingt direkt vor diesem im Haltverbot parken und mich dann noch darüber aufregen, dass der städtische Ordnungsdienst mir dafür eine schriftliche Verwarnung erteilt. Es ist Aufgabe der Ordnungsbehörde, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicher zu stellen. Hierzu gehört auch die Überwachung von Verkehrsvorschriften und das Aussprechen von Verwarnungen. Deshalb kann ich nur empfehlen: Halten Sie sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und Sie brauchen sich nicht über Knöllchen aufzuregen. Übrigens habe ich in der letzten Ausgabe des Schaufenster Mettmann gelesen, dass die VHS in Mettmann eine Veranstaltung zum Thema "Verkehrswissen auffrischen" anbietet. Das passt doch!

Volker Eichert, Mettmann

Hinweis
Die in Leserbriefen geäußerte Meinung gibt nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich außerdem sinngemäße Kürzungen vor. Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt.

(Schaufenster Mettmann)
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