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Der ADAC Nordrhein nimmt zur geplanten Anpassung der Straßenverkehrsordnung Stellung: „Wir begrüßen die geplante Anpassung der Straßenverkehrsordnung an die Bedürfnisse der Radfahrer“

Der ADAC Nordrhein nimmt zur geplanten Anpassung der Straßenverkehrsordnung Stellung : „Wir begrüßen die geplante Anpassung der Straßenverkehrsordnung an die Bedürfnisse der Radfahrer“

Viele der angestrebten Änderungen der Straßenverkehrsordnung zielen aus Sicht des ADAC in die richtige Richtung.

„Gerade in den Städten müssen mehr Anstrengungen unternommen werden um den Verkehr klimafreundlicher und für alle sicherer zu machen. Der jüngste Anstieg der Unfallzahlen bei Radfahrenden zeigt, dass mehr für ihre Sicherheit getan werden muss“, so der Sprecher des ADAC, Thomas Müther. „Der ADAC begrüßt deshalb grundsätzlich die geplante Anpassung der Straßenverkehrsordnung an die Bedürfnisse der Radfahrer. Das Ziel, Radfahrern und Fußgängern stärker zu ihrem Recht zu verhelfen und ihnen eine hindernisfreie und gefahrenarme Nutzung der entsprechenden Wege zu ermöglichen, ist richtig. Deswegen befürworten wir auch die Einführung eines generellen Haltverbots auf Schutzstreifen.“

Der Vorschlag, Überholverbote für Radfahrer anordnen zu können, sollte aus ADAC Sicht auf Gefahrenstellen beschränkt bleiben. Hier sollte die Verordnung klare Vorgaben machen.

„Die Höhe der Bußgelder muss aus unserer Sicht verhältnismäßig sein und zur aktuellen Gefahrensituation passen“, so Thomas Müther. „Und es sind regelmäßige Kontrollen mit persönlicher Ansprache notwendig, damit Verkehrssünder jederzeit das Gefühl haben, erwischt werden zu können und die Bußgelder zu einem Lerneffekt führen.“

Zur Bußgeldhöhe sagt der ADAC: „Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet 35 Euro. Wenn Einsatzfahrzeuge durch Falschparker in der Feuerwehrzufahrt konkret behindert werden, wird das mit 65 Euro bestraft. Deshalb wären 100 Euro für das Parken auf dem Radweg im Vergleich zu anderen schweren Parkverstößen nicht angemessen.“

So tritt ADAC für eine Überarbeitung der Bußgelder insgesamt ein, so dass sich diese in Zukunft konsequent an der Gefährdungslage orientieren. „Das singuläre Herausgreifen einzelner Sanktionen, zum Beispiel für das Parken auf Radstreifen, schafft hingegen nur neue Missverhältnisse!“ sagt Thomas Müther von ADAC.

Bußgelder und Verbote alleine reichten laut ADAC aber nicht aus, um das Problem Falschparken zu beheben. „Die meisten Menschen wollen sich nicht vorsätzlich regelwidrig verhalten, sondern handeln größtenteils aus Alternativlosigkeit, auch wenn das den Verstoß selbst nicht rechtfertigt“, sagt Thomas Müther. „Wir haben gerade in den großen Städten einen enormen Parkdruck, deswegen braucht es bessere Verkehrsleitsysteme, mehr Aufklärung über verfügbaren Parkraum und bessere Alternativangebote zum Auto, also ausreichend Park-and-Ride-Anlagen, einen attraktiven ÖPNV und eine gute Radinfrastruktur.“

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Ob der Pkw-Verkehr spürbar reduziert werden kann, wenn Busspuren für Pkw, die mit mindestens drei Personen besetzt sind, freigegeben werden, müsse laut ADAC die Praxis zeigen. „Es ist aber richtig, einen Rechtsrahmen zu schaffen und dann die jeweilige Kommune darüber entscheiden zu lassen, ob und wo eine solche Maßnahme in punkto Verkehrssicherheit und mit Blick auf den ÖPNV sinnvoll sind. Wichtig wäre grundsätzlich, den ÖPNV weiter auszubauen und zu stärken“, so der Automobilclub.

Bei der Bildung einer Rettungsgasse gäbe es laut ADAC nach wie vor viel Aufklärungsbedarf. „Fakt ist zudem: Wer keine Rettungsgasse bildet oder die Rettungsgasse missbraucht, zum Beispiel rückwärts fährt oder wendet, um dann dem Stau zu entkommen, kann schon mit dem vorhandenen Bußgeldkatalog entsprechend sanktioniert werden, mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Hinzu kommt: Wer sich grob verkehrswidrig verhält und damit andere gefährdet, begeht unter Umständen sogar eine Straftat“, so Thomas Müther vom ADAC. „Der Vorschlag, das Abschalten von Notbremssystemen zu ahnden, kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gerade Lkw-Auffahrunfälle haben oft schwerwiegende Folgen. Wichtig wäre aber auch, die gesetzlichen Bestimmungen so zu regeln, dass die Notbremsassistenten den Lkw nicht nur um 20 km/h sondern deutlich stärker abbremsen. Zu begrüßen ist auch, dass Lkw künftig beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.“

Entscheidend für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr ist laut ADAC, wie sich die Verkehrsteilnehmer begegnen. „Wir fordern von allen mehr Rücksichtnahme. Sich an die Verkehrsregeln halten und vorausschauend und defensiv fahren, ist nicht ‚uncool' - im Gegenteil! Eine rücksichtsvolle Fahrweise löst viel Konflikte im Straßenverkehr auf und sorgt am Ende für mehr Verkehrssicherheit.“