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Kritik kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund: „18.814 Menschen im Kreis Mettmann arbeiten zu Niedriglöhnen“

Kritik kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund : „18.814 Menschen im Kreis Mettmann arbeiten zu Niedriglöhnen“

„Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor gut und das trotz sich abschwächender Konjunkturprognosen“, das schreibt der DGB Kreis Mettmann. „Doch obwohl der Fachkräftebedarf ständig steigt, hat Deutschland einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa.“

Laut einer DIW-Studie seien inzwischen - unter Berücksichtigung der Teilzeit- und Nebenjobs - bundesweit mehr als 9 Millionen Menschen davon betroffen. Der Bruttolohn von 10,80 Euro ist die nach internationalen Standards in Deutschland geltende Grenze für Niedriglohn.

„Im Kreis Mettmann waren 2017 im Jahresdurchschnitt 18.814 Menschen in Vollzeit beschäftigt zu Stundenlöhnen von weniger als 10,80 Euro. Das sind 14,2 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten. Besonders hoch ist der Anteil bei Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss (30,4 Prozent) und bei Menschen mit Migrationshintergrund (30,4 Prozent)‘‘, so die Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Mettmann Silke Iffländer. „Der Gegensatz vom Reichtum Weniger, deren Einkommen immer weiter steigt, und Millionen von Menschen, die trotz Arbeit keine Chance auf ordentliche Entlohnung haben, muss viel wirksamer bekämpft werden.“ Niedriglöhne schürten laut DGB zudem soziale Ängste und Unsicherheiten und verhindern eine armutsfeste Alterssicherung.

„Zentraler Punkt ist die Stärkung der Tarifbindung, denn immer mehr Arbeitgeber sind ohne Tarifvertrag - auch durch so genannte Mitgliedschaften ohne Tarifbindung - in den Arbeitgeberverbänden. Stärkung heißt vor allem Erleichterung von Erklärungen zur Allgemeinverbindlichkeit, Verbesserung der Nachwirkung von Tarifverträgen, sowie die Einführung von umfassenden Tariftreueregelungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Zugleich muss die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden. Denn gerade in den Branchen, die Niedriglöhne zahlen, ist die Tarifbindung extrem gering, wie z.B. Tourismus, Gastronomie, Reinigung. Außerdem muss der gesetzliche Mindestlohn perspektivisch auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben werden‘‘, so Iffländer abschließend.