Hauptausschuss beschließt Bebauungsplan „Lindenpark“ „Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum“

Mettmann · Mit großer Mehrheit hat der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend, 9. Juni, dem geänderten Entwurf des Bauvorhabens „Lindenpark“ (Bebauungsplans Nr. 143, Georg-Fischer-Straße) zugestimmt.

Hauptausschuss beschließt Bebauungsplan „Lindenpark“: „Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum“
Foto: Peter H/Pixabay

„Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum in Mettmann. Daher bin ich froh, dass wir mit dieser Entscheidung nun den Weg frei gemacht haben und der Bauverein sein Projekt umsetzen kann.“, sagte Bürgermeister Thomas Dinkelmann nach der Entscheidung.Zuvor hatten sich die meisten Mitglieder des Ausschusses, der wegen der coronabedingten Sicherheitsmaßnahmen erneut in der Aula des Konrad-Heresbach-Gymnasiums tagte, dagegen ausgesprochen, einen Moderator einzuschalten, der zwischen dem Bauverein, dem Unternehmen Fondium (ehemals Georg Fischer), und Anwohnern des Wohngebietes vermitteln sollte.Fondium und zahlreiche Anwohner stehen dem Vorhaben des Bauvereins kritisch gegenüber.

Baudezernent Kurt Werner Geschorec und Stadtplaner Ralf Bierbaum hatten in der Sitzung ausführlich dargelegt, dass aus Sicht der Verwaltung mit dem geänderten Bebauungsplan die Interessen aller Beteiligten soweit es eben geht berücksichtigt wurden. Das Unternehmen sieht mit dem Neubau des Wohngebiets seine weitere gewerbliche Entwicklung gefährdet. Bürgermeister Thomas Dinkelmann selbst hatte Gespräche mit Fondium und den Bauverein geführt und versucht, einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss herbeizuführen. „Fondium ist aber nicht von seiner Position abgewichen. Der Bauverein und die Stadt können die Dramatik für den Fortbestand von Fondium allerdings nicht erkennen“, erklärte Bürgermeister Thomas Dinkelmann. Letztendlich blieben beide Seiten bei ihren Positionen und ein gemeinsamer Kompromiss war leider nicht möglich.Mit Gutachten zum Immissionsschutz, Messungen und Untersuchungen wurde nach Meinung der Verwaltung nachgewiesen, dass durch eine Wohnbebauung keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für das Unternehmen entstehen werden.

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