Fußgängerzone Testweise offen für Radfahrer

Mettmann · Sechs Monate dürfen Radfahrer testweise auch in der Fußgängerzone fahren. Die Verwaltung war gegen diesen Beschluss des zuständigen Ausschusses.

Mettmann möchte für Fahrradfahrer attraktiver werden und bringt dazu verschiedene Maßnahmen auf den Weg.

Mettmann möchte für Fahrradfahrer attraktiver werden und bringt dazu verschiedene Maßnahmen auf den Weg.

Foto: pixabay

Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone wird testweise für einen Zeitraum von sechs Monaten erlaubt – allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in der Zeit zwischen 18 und 9 Uhr. Das ist mehrheitlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität beschlossen worden. Die Testphase startet, sobald die Verkehrsschilder, die dafür notwendig sind, bestellt und aufgestellt wurden. Zwar kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer durch die Fußgängerzone fahren, doch nach derzeitiger verkehrsrechtlicher Regelung ist das Radfahren in der Fußgängerzone verboten.

Die Verwaltung hatte eindringlich von einer Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr abgeraten. Aufgrund der räumlichen Situation mit der engen Kleinen Mühlenstraße sowie der Außengastronomie warnte die Verwaltung vor einer Freigabe für den Radverkehr, der als fließender Verkehr zudem ausschließlich von der Polizei überwacht werden darf. Nach sechs Monaten soll die Verwaltung einen Bericht über die Testphase abgeben.

Außerdem ist im Fachausschuss mehrheitlich beschlossen worden, dass die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Johannes-Flintrop-Straße zwischen der Goldberger Straße und dem Kreisverkehr Seibelquerspange verbessert und sicherer gestaltet werden soll. Allerdings sprach sich die Mehrheit dafür aus, dass möglichst viele Parkplätze auf der Straße erhalten bleiben. Bergauf soll ein zwei Meter breiter Radfahrstreifen markiert werden, der von Autos nicht überfahren werden darf.

Bergab soll ein 1,50 Meter breiter Radschutzstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet werden, über den Autos auch fahren dürfen, wenn sie keinen Radfahrer behindern oder gefährden. Würde auf beiden Straßenseiten ein Radfahrstreifen eingerichtet, würden sämtliche Parkplätze wegfallen. Mit der verabschiedeten Variante wird die Zahl der Stellplätze von rund 50 auf 39 reduziert.

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