Erhöhter Fehlbetrag Kommunalaufsicht genehmigt Nachtragshaushalt

Mettmann · Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 10. Juni 2025 den Nachtragshaushalt 2025 genehmigt.

Der Fehlbetrag für den Doppelhaushalt 2024/25 beläuft sich auf rund 17 Millionen Euro.

Foto: pixabay

Der Rat der Stadt Mettmann hat den Nachtragshaushalt 2025 am 1. April 2025 verabschiedet. Dieser weist einen erhöhten Fehlbetrag von rund 1,7 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Planung für 2025 vom Doppelhaushalt 2024/25 auf. Somit beläuft sich der Fehlbetrag auf rund 17 Millionen Euro.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 10. Juni 2025 den Nachtragshaushalt 2025 genehmigt. Dies hat die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.Dabei werde von der Kommunalaufsicht erwartet, dass die Stadt Mettmann bereits im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 die Aufstellung eines zukunftsorientierten, präventiven Konsolidierungskonzeptes gem. § 76 GO NRW eigenständig forciert.

Die Vorbereitungen hierzu, schreibt die Stadt, wurden bereits im Frühjahr 2024 gestartet. Zu diesem Zeitpunkt habe die Verwaltung eine 10-Jahres-Übersicht vorgelegt, die im Vorfeld der anstehenden Investitionsentscheidungen die Finanzsituation transparent abgebildet hätte.