Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020 Mettmann erhält 2020 mehr Zuweisungen vom Land

„Das sind gute Nachrichten für den Kreis Mettmann und auch für die Städte meines Wahlkreises“, freut sich der Landtagsabgeordnete Martin Sträßer (CDU) über erste Berechnungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020.

Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020: Mettmann erhält 2020 mehr Zuweisungen vom Land
Foto: Stadt Mettmann

Danach sollen die Zuweisungen des Landes weiter steigen und der kommunale Anteil an den Einnahmen des Landes erstmals seit 2006 wieder 23 Prozent erreichen.

Sträßer: „Städte und Gemeinden stehen vor zahlreichen Herausforderungen, wie der Verbesserung der Infrastruktur, Modernisierungen und Sanierungen ihrer Schulen, der Sportstätten oder der Kultur- und Veranstaltungsstätten.“

Deshalb habe das Land auch für 2020 alle Pauschalzuweisungen für Aufwand- und Unterhaltung, für Investitionen, für Schule und Bildung und für den Sport weiter erhöht. Finanzschwache Städte bekämen zudem sogenannte Schlüsselzuweisungen, die sich an der jeweiligen Steuerkraft orientieren.

Mettmann erhält Gesamtzuweisungen von etwas mehr als 3 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von 2,8 Prozent gegenüber 2019. Zusätzlich erhält die Stadt Schlüsselzuweisungen von etwa 10,8 Millionen Euro.

Sträßer kommentiert: „Über die allgemeinen Zuweisungen aus dem GFG können die Kommune weitestgehend eigenverantwortlich und frei entscheiden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen, von denen die Städte in unterschiedlicher Weise zusätzlich profitieren können.

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