„Hier wird abgezockt“

Mettmann · Es hätte so schön sein können: Ein sonniger Abend beim Italliener in der wunderschönen Oberstadt, ein Glas Wein, leckeres Essen. Für André Steffen und seine Frau endete der Abend allerdings unschön mit einem Knöllchen über 30 Euro.

 „Wer bitte soll das im Vorbeifahren entziffern können?“ André Steffen und Gastronomin Marisa Rossi können die Parkregelung in der Oberstadt nicht nachvollziehen. Für sie werden die Bürger hier abgezockt.

„Wer bitte soll das im Vorbeifahren entziffern können?“ André Steffen und Gastronomin Marisa Rossi können die Parkregelung in der Oberstadt nicht nachvollziehen. Für sie werden die Bürger hier abgezockt.

Foto: FF

"Seit diesem Abend im April ist mir jetzt klar, dass offensichtlich nach 19 Uhr in der Oberstadt auch auf gekennzeichneten Parkplätzen nicht mehr geparkt werden darf", sagt der Mettmanner Familienvater. Dass nur die schwer zu erkennende Beschilderung mit "viel zu kleiner Schrift und viel Text" am Anfang der Fußgängerzone darauf hinweise, ist für André Steffen "eine Frechheit und durch den normalen Verkehrsteilnehmer in keiner Weise in adäquatem Umfang bei Vorbeifahrt wahrzunehmen".

Auch für die Gastronomin Marisa Rossi ist die Parkregelung auf der Oberstraße unsinnig. "Die Anwohner sollen geschützt werden und gleichzeitig wird unser Geschäft geschädigt. Ich warne meine Gäste mittlerweile schon! Für 30 Euro kann man lieber eine Flasche Wein genießen." Marisa Rossi hat schon häufig die Mitarbeiter des Ordnungsamts beobachtet wie sie die Straße kolonnenartig abschreiten und Knöllchen verteilen. "Für die ist das hier ein Paradies." André Steffen wird noch deutlicher: "Die Regelung wird absichtlich im Unklaren gelassen, damit die Stadt so weiterhin Geld machen kann." In seinem Unverständnis hat er sich an Bürgermeister Bernd Günther gewandt.

Mettmanns Bürgermeister Bernd Günther hat geantwortet:

Sehr geehrter Herr Steffen,

ich bedanke mich für Ihr oben angeführtes Schreiben vom 02.06.2015.

Im Rahmen der festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeit nehmen Sie nach Abschluss des Ver-fahrens (das Verwarngeld wurde zwischenzeitlich beglichen) mit Mailzusendung vom 02.06.2015 Stellung. Für Ihre kritischen Anmerkungen habe ich Verständnis, kann Ihre Bedenken jedoch nicht teilen.

Die Beschilderung ist ausreichend und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sie ist unter Beteiligung verschiedener Fachabteilungen meines Hauses sowie der Kreispolizeibehörde und unter Einbeziehung des Rates der Kreisstadt Mettmann dort angebracht worden. Im Übrigen entsprach die Beschilderung dem Wunsch etlicher Anwohner, vielen der dort ansässigen Ge-schäftsleute und der Kirchengemeinde.
Hier das Parken nur zu bestimmten Zeiten zu ermöglichen und ansonsten den Bereich als Fußgängerzone auszuweisen, kommt dem besonderen Charme der Oberstadt entgegen.

Die regelmäßigen Kontrollen finden auf Grund regelmäßig wiederkehrender Beschwerden statt. Leider ist es immer wieder vorgekommen, dass der Bereich bis auf den Kirchenvorplatz zugeparkt wurde und wenig Rücksicht auf die Belange der Anwohner genommen wurde.

Leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht entgegen kommen, würde mich aber freuen, wenn Sie trotz der für Sie unangenehmen Angelegenheit, weiterhin als Gast in unserer schönen historischen Oberstadt anzutreffen sind.


Mit freundlichen Grüßen


Bernd Günther
Bürgermeister

(Schaufenster Mettmann / Felix Förster)
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