Einkommensbelege für Elternbeiträge

Mettmann · Zum Beginn des nächsten Kindergarten- bzw. Schuljahres werden über 500 Kinder neu in den Kindergärten, den offenen Ganztagesschulen und in der Kindertagespflege aufgenommen.

Von den Eltern ist für die Betreuung ihrer Kinder in diesen Einrichtungen ein monatlicher einkommensabhängiger Elternbeitrag zu entrichten, der vom Jugendamt der Stadt Mettmann erhoben wird. Alle Eltern, deren Kinder zum 1. August 2016 neu einen Platz erhalten haben und ihre Einkommensunterlagen noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dieses in den nächsten Tagen nachzuholen.

Benötigt werden der Erhebungsbogen (Erklärung zum Elternbeitrag), der auf der Homepage der Stadt Mettmann zu finden ist, sowie die Nachweise des aktuellen Einkommens sowie das Einkommen aus dem Vorjahr. Das Einkommen kann z.B. durch den Steuerbescheid, eine aktuelle Gehaltsabrechnung oder dem ARGE-Bescheid nachgewiesen werden. Die Unterlagen können mit der Post geschickt werden oder in Kopie persönlich im Jugendamt, Neanderstraße 85, Zimmer 16, eingereicht werden.

Rückfragen beantworten die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen gerne auch telefonisch unter Tel. 980-433. Die Stadt Mettmann weist darauf hin, dass bei nicht vorliegenden Einkommensunterlagen der Höchstbeitrag festgesetzt werden muss. Weiterhin wird um Verständnis gebeten, dass es aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Aufnahmen etwas dauern kann bis Eltern ihren Beitragsbescheid erhalten.

(Schaufenster Mettmann)
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