Stellungnahme des Bürgermeisters zur Absage des Weinsommers "Die Sicherheitsauflagen haben sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht geändert"

Mettmann · Bürgermeister Thomas Dinkelmann nimmt zur Absage des Weinsommers 2019 durch ME-Impulse Stellung.

 Ein Plan des Marktplatzes, auf dem die Rettungs- und Fluchtwege sowie die Aufstellflächen für die Feuerwehr rot markiert sind. Diese Flächen müssen bei allen großen Veranstaltungen, die auf dem Markt durchgeführt werden, freigehalten werden. Dies gilt für den Weinsommer ebenso wie für das Heimatfest und den Blotschenmarkt.

Ein Plan des Marktplatzes, auf dem die Rettungs- und Fluchtwege sowie die Aufstellflächen für die Feuerwehr rot markiert sind. Diese Flächen müssen bei allen großen Veranstaltungen, die auf dem Markt durchgeführt werden, freigehalten werden. Dies gilt für den Weinsommer ebenso wie für das Heimatfest und den Blotschenmarkt.

Foto: Stadt Mettmann

"Mit großem Bedauern habe ich bereits gestern zur Kenntnis genommen, dass Mettmann Impulse den Weinsommer nicht mehr durchführen wird", sagt der Bürgermeister. "Sowohl in der Presse als auch in den digitalen Medien wird diese Nachricht heute publiziert und diskutiert. Dabei wiederholt sich immer wieder der pauschale Vorwurf gegenüber der Verwaltung, die Sicherheitsanforderungen wären so drastisch gestiegen, dass es für den Veranstalter nicht mehr zumutbar sei, sie umzusetzen. Um welche Sicherheitsanforderungen es sich konkret handelt, wird aber leider nicht gesagt."

Laut Dinkelmann hätten sich die Sicherheitsauflagen im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich geändert. "Von daher sehe ich die Notwendigkeit, Klarheit zu schaffen und über die wesentlichen Sicherheitsauflagen zu informieren. Es handelt sich dabei um die allgemeinen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen dieser Größenordnung auf dem Marktplatz, die genauso für das Heimatfest und den Blotschenmarkt gelten", so Dinkelmann.

Dabei müsse besonders darauf geachtet werden, dass bestimmte Flächen für die Feuerwehr und die Rettungskräfte frei bleiben.

- Freihalten der Flucht- und Rettungswege (3m), Drehleiteraufstellflächen und Ausgänge

- zur Kirchenmauer muss kein Abstand eingehalten werden, zu den Fachwerkhäusern aber ein Mindestmaß von 1,20 m (Hintergrund: Brandschutz / Anwohner müssen jederzeit ungehindert ihre Häuser erreichen können). Der gesetzliche Mindestabstand beträgt übrigens 5m

- Schutzmaßnahmen gegen Amokfahrten (Betonsteine werden durch den Bauhof gestellt)

- ab 18 Sicherheitsdienst, wie beim Heimatfest und Blotschenmarkt

"Die Verwaltung darf im Zuge ihrer Genehmigungsverfahren nicht nur die Interessen der Veranstalter berücksichtigen, sondern muss zwischen diesen und dem Schutzbedürfnis der Veranstaltungsteilnehmer und Anwohner abwägen und danach Entscheidungen treffen. Dies war und bleibt Handlungsprämisse aller großen Veranstaltungen", sagt Thomas Dinkelmann. "Bei allen Sicherheitsanforderungen handelt es sich um ein Mindestmaß an Auflagen, die dem Schutz der Besucher und der Anwohner dienen. Der Brandschutz muss jederzeit gewährleistet sein. Die Sicherheit der Besucher und der Marktbewohner ist nicht verhandelbar."

(Schaufenster Mettmann)
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