Auf dem Platz Am Königshof Alkoholvergifteter Jugendlicher von Altersgenossen beraubt

Mettmann · Bereits im Dezember 2016 ereignete sich in Mettmann ein Vorfall, der nun mit einem unschönen Ermittlungsergebnis des zuständigen Kriminalkommissariats endete.

Mehrere Jugendliche im Alter zwischen 16 und 19 Jahren trafen sich in den Abendstunden des 22. Dezembers auf dem Vorplatz zur Königshofgalerie und konsumierten dort zum Teil hochprozentigen Alkohol. Ein 16-jähriger Schüler erlitt aufgrund des ausufernden Konsums eine Alkoholvergiftung und war zu fortgeschrittener Stunde nicht mehr in der Lage, auf sich und seine mitgeführten Wertgegenstände aufzupassen. Die hilflose Lage des sich mehrfach übergebenden Jugendlichen nutzte ein Teil der Anwesenden aus und entwendete dessen Handy, das Portemonnaie samt Bargeld sowie eine Lausprecherbox. Als der 16-Jährige das Bewusstsein verlor, entschied sich die Gruppe zunächst, dem Schüler keine Hilfe zu holen.

Stattdessen ließ man ihn bei winterlichen Temperaturen auf dem Boden liegen. Zu groß war die Sorge der älteren Jugendlichen, dass sie bezüglich der Abgabe des Alkohols an den Minderjährigen bestraft werden würden. Glücklicherweise besann sich ein kleiner Teil der Beteiligten dann doch noch und rief dem bewusstlosen Jungen den dringend benötigten Rettungswagen. Die ärztliche Hilfe kam keine Sekunde zu früh.

Im Rahmen der Erstversorgung wurden bei dem 16-Jährigen ein hoher Alkoholisierungsgrad sowie eine Unterkühlung festgestellt. Er musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden, konnte jedoch einige Tage später das Krankenhaus - ohne gesundheitliche Folgeschäden - wieder verlassen. Hier hätte die Geschichte mit einem herzlichen Dankeschön an die couragierten Retter und einem positiven Beitrag zum Thema Zivilcourage enden können...hätten die Ermittlungen nicht ergeben, dass es eben auch dieselben Jugendlichen waren, die dem 16-Jährigen an dem Abend seine Wertsachen entwendeten. Die vier jungen Männer müssen sich nun wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls verantworten. Sowohl Handy und Portemonnaie als auch die Lautsprecherbox wurden dem Geschädigten mittlerweile zurückgegeben.

(Schaufenster Mettmann)
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