Corona-Pandemie Tagesmütter am Limit

Mettmann · Die Corona-Pandemie mit ihrem erneuten aktuellen Lockdown belastet viele berufstätige Eltern, die nun erneut irgendwie den Spagat zwischen der Betreuung ihres Nachwuchses und ihren Verpflichtungen im Job hinbekommen müssen.

 In Zeiten des Lockdowns ist die Kinderbetreuung eine besondere Herausforderung.

In Zeiten des Lockdowns ist die Kinderbetreuung eine besondere Herausforderung.

Foto: Free-Photos/Pixabay

Die Kindertageseinrichtungen in Mettmann bieten derzeit einen eingeschränkten Betrieb an. Grundsätzlich sind die Eltern dazu aufgefordert, wo immer und wann immer es möglich ist, ihre Kinder von Zuhause aus zu betreuen. Um diese zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, ist nun bundesweit geregelt, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil gewährt wird, beziehungsweise für 20 Tage für Alleinerziehende. Dieser Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt. Dieser Anspruch gilt jedoch nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein.

Die Eltern können den Anspruch bei ihren Krankenkassen geltend machen, um einen Teil ihres Lohnausfalls erstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für den Monat Januar nicht abgebucht. Für bereits getätigte Einzahlungen wird eine Rückerstattung durch die Stadtkasse Mettmann automatisch veranlasst. Für Eltern, die dringend eine Betreuung für ihr Kind benötigen, stehen die Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Für Kindertageseinrichtungen jedoch nur mit einer verkürzten Betreuungszeit. Der Betreuungsumfang wird für jedes Kind um zehn Wochenstunden reduziert. Die seit dem 11. Januar geltenden Öffnungszeiten legt die jeweilige Kindertageseinrichtung fest. Bei den Mettmanner  Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) ist die Situation etwas anders. „Wir dürfen unsere Betreuungszeiten nicht kürzen, ohne mit finanziellen Einbußen rechnen zu müssen“, sagt uns Doris Krohn-Gagaik von der IG Kindertagespflege ME.

Oftmals sind die Kindertagespflegepersonen selbst Eltern von kleinen Kindern, die dann in vielen Fällen die eigenen Kinder wegen Überschreitung der Gruppengröße in die Kita geben müssen, um ihre Tageskinder betreuen zu können. Das eigene Kind in der Kita hat aber durch den reduzierten Stundenumfang oftmals viel früher Betreuungsschluss als die  Kinder dieser Kindertagespflegeperson – eine Herausforderung, die oftmals nicht zu stemmen ist.

„Für uns gelten die gleichen Hygienevorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie wie für die Kindertageseinrichtungen.  Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken - das sind alles Mehrkosten, die wir Kindertagespflegepersonen selber tragen müssen, zusätzlich zu dem deutlich erhöhten Arbeitsaufwand.“ Laut Doris Krohn-Gagaik nutzen derzeit circa 70 Prozent der Eltern in Mettmann das Betreuungsangebot in Kindertagespflege, in der nächsten Woche wird sich diese Zahl noch deutlich erhöhen

„Natürlich sind die Eltern froh, wenn sie in dieser schweren Zeit unser Angebot nach wie vor uneingeschränkt nutzen können, aber auf der anderen Seite setzen wir Tagesmütter uns einem hohen Infektionsrisiko aus. Und wer erkrankt, ist finanziell nicht abgesichert. Wir wünschen uns jetzt dringend, dass die Politik in dieser Hinsicht etwas für die Kindertagespflegepersonen tut.“

Das Kinderkrankengeld sowie die Erstattung des Elternbeitrags bewertet sie als positives Zeichen an und für die Eltern.

(nic)
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