Für die Kindergartenplätze in Mettmann Anmeldefrist läuft bis zum 9. Januar 2020

Mettmann · Alle Kindertageseinrichtungen in Mettmann nehmen für das neue Kindergartenjahr, das am 1. August 2020 beginnt, noch bis zum 9. Januar 2020 Anmeldungen entgegen.

Für die Kindergartenplätze in Mettmann: Anmeldefrist läuft bis zum 9. Januar 2020
Foto: Stadt Mettmann

Es wird empfohlen, für die Anmeldung vorab einen Termin mit der betreffenden Einrichtungsleitung zu vereinbaren. Das einheitliche Anmeldeverfahren für alle Mettmanner Kindertageseinrichtungen bietet den Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen vormerken zu lassen.

Für die Eltern bedeutet dies, dass sie ihr Kind in ihrer Wunscheinrichtung/dem Kindergarten ihrer ersten Wahl anmelden. Eltern informieren die dortige Leitung über die beiden Kindergärten, die für sie als zweite oder dritte Wahl ebenfalls noch in Frage kommen. Die Träger der Einrichtungen entscheiden nach dem 9. Januar 2020 über die Aufnahmen.

Die ersten Platzzusagen werden am 20. Januar 2020 versandt. Eltern die eine Zusage erhalten, müssen bis zum 28. Januar 2020 der Kita mitteilen, ob sie den Platz annehmen, ansonsten wird der Platz an ein anderes Kind vergeben. Schrittweise erfolgt dann die weitere Vergabe der noch freien Plätze, so dass voraussichtlich bis Mitte Februar alle Platzzusagen erteilt worden sind.

Nähere Informationen zu einzelnen Kindertageseinrichtungen, Adressen und Telefonnummern gibt es auf der Homepage www.mettmann.de.

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