Schadlos an Silvester: So lassen Sie es richtig krachen

Kreis · Die Deutschen lieben es, das neue Jahr lautstark zu begrüßen: Alleine 2014 gaben sie 124 Millionen Euro für Silvester-Feuerwerk aus. Die Kehrseite der Medaille: unzählige Einsätze für Polizei und Feuerwehr mit Personen- und Sachschäden.

 Mit wenigen Handgriffen schützen Hausbesitzer ihre eigenen vier Wände optimal vor Feuerwerksschäden.

Mit wenigen Handgriffen schützen Hausbesitzer ihre eigenen vier Wände optimal vor Feuerwerksschäden.

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat Tipps parat, wie man es mit Raketen und Knallern richtig, aber vor allem sicher krachen lässt.

So schützen Sie Wohnung und Haus optimal vor Feuerwerksschäden:
Grundsätzlich gilt: Feuerwerk und Kracher gehören ins Freie, nicht auf den Balkon. Dort könnten Raketen am darüber liegenden Balkon abprallen oder Böller und Kanonenschläge bei sich und anderen Verwüstungen anrichten. Terrasse und Balkon am besten am Silvestertag leerräumen, denn Holzmöbel oder Dekorationsartikel können leicht in Brand geraten. Außerdem alle Fenster und Dachluken unbedingt schließen. So wird verhindert, dass Raketen in die Wohnung gelangen und einen Brand verursachen.

Checkliste: Haus sichern an Silvester:
- Alle Fenster und Hauszugänge, inklusive Dachluken und Kellerfenstern verschlossen?
- Balkon bzw. Terrasse leer geräumt?
- Auto in der Garage geparkt?
- Mülltonnen, falls möglich, abgeschlossen?
- Feuerlöscher oder Löschdecke griffbereit?
- Für den Notfall: Wasserhydrant und Feuerwehrzufahrt zugänglich (frei von Eis, Schnee, parkenden Autos)?

So lassen Sie Raketen und Knaller richtig krachen:
Auch im Freien darf nicht überall geböllert werden: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen ist das Knallen verboten. Das gleiche gilt für Fachwerkhäuser oder Häuser mit Reetdach. Einige Stadtverwaltungen sprechen sogar ein Böllerverbot für komplette Innen- oder Altstädte aus. Überwiegend gilt: Silvester-Feuerwerk (Klasse 2) darf nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Böller und Co. sollten das CE-Prüfzeichen oder BAM-Siegel (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) tragen. Die Polizei warnt vor im Ausland gekauftem oder illegal importiertem Feuerwerk. Dies entspricht oft nicht den geltenden Sicherheitsstandards.

Checkliste: Richtig böllern:
- Nur Feuerwerk mit CE- oder BAM-Prüfzeichen verwenden.
- Gebrauchsanweisung des Herstellers beachten.
- Raketen nur aus Flaschen mit sicherem Stand (z. B. Getränkekasten) und auf feuerfestem Untergrund zünden.
- Zeitfenster vom 31. Dezember bis 1. Januar einhalten — genaue Uhrzeiten legen die Gemeinden fest.
- Nähe von Krankenhäusern, Flüchtlings-, Kinder- und Seniorenheimen ist tabu.
- Feuerwerk der Klasse 1 ist für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren zugelassen — Aufsicht dringend empfohlen.
- Feuerwerk der Klasse 2, z. B. Raketen, sind "Sprengstoff" und gehören nicht in die Hände von Minderjährigen.
- Weder sich selbst, noch andere gefährden: ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen, Tieren, Häusern und Autos einhalten.
- Feuerwerk nicht am Körper tragen.

(Schaufenster Mettmann)
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