Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Corona-Pandemie Kreise fordern rechtliche Nachbesserungen und Finanzhilfen des Landes

Kreis · Um das Corona-Virus weiter eindämmen und den Auswirkungen der Pandemie entgegentreten zu können, benötigen die Kommunen Rechtssicherheit und finanzielle Hilfen.

Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Corona-Pandemie: Kreise fordern rechtliche Nachbesserungen und Finanzhilfen des Landes
Foto: Kreis Mettmann

Der Landkreistag NRW begrüßt das Handeln der Landesregierung, um die Corona-Pandemie schnell und konsequent bewältigen zu können. „Die aktuelle Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Eine rasche Anpassung von Landesgesetzen an die vergangene Woche beschlossenen Änderungen im Bundesrecht sind wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Behörden zu sichern und die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen“, sagt der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), zum Gesetzentwurf zur Bewältigung der COVID19-Pandemie in NRW, der am 1. April in den Landtag eingebracht werden soll. Zugleich ermahnt er das Land, die kommunalen Spitzenverbände eng in die Entscheidungsprozesse bei der Bekämpfung der Pandemie einzubeziehen.

Auch die Räte und Kreistage müssen in dieser schwierigen Situation handlungsfähig bleiben. Daher bewertet Hendele grundsätzlich positiv, dass den kommunalen Vertretungen zusätzliche Optionen eröffnet werden sollen, um auch in Zeiten einer allgemeinen Kontaktbeschränkung notwendige Entscheidungen zu treffen.

Den hierzu unterbreiteten Vorschlag der Landesregierung zur Beschlussfassung im Rahmen eines Umlaufverfahrens sieht Hendele allerdings skeptisch: „Mit dem Dringlichkeitsverfahren haben wir bereits im geltendem Recht ein Instrument, um kurzfristig Entscheidungen zu treffen. Das vorgesehene Umlaufverfahren bietet keinen Mehrwert und ist zudem intransparent“, betont Hendele.

Um ausnahmsweise im Katastrophenfall unter Einbeziehung der Kreistagsmitglieder rasche Entscheidungen treffen zu können, müssten vielmehr die Befugnisse des Kreisausschusses gestärkt werden: „Kommunale Demokratie kann und muss im Notfall handlungsfähig, aber auch nachvollziehbar bleiben“, erklärt Hendele. Der Kreisausschuss als deutlich kleineres Gremium wahre die Mehrheitsverhältnisse des Kreistages, aber auch das Öffentlichkeitsprinzip und den konstruktiven Austausch in den kommunalen Vertretungen.

Auch die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die Kommunen dürften nicht außer Acht gelassen werden: „Wir gehen von erheblichen finanziellen Belastungen aus, die wir bis zum Ende der Pandemie nicht alleine stemmen können“, warnt Hendele und bekräftigt die Forderung der NRW-Kreise nach einem kommunalen Rettungsschirm.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie mobilisieren die Kreise derzeit zusätzliche Mittel für ihre Krisenstäbe, Gesundheitsämter und Krankenhäuser. Sie übernehmen aber auch anteilig Kita-Elternbeiträge sowie steigende Soziallasten aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Corona und stützen zudem Leistungserbringer aus verschiedenen Bereichen, die die Hilfsprogramme des Bundes nicht in Anspruch nehmen können – darunter Schülerersatzverkehre, Kultureinrichtungen, Wirtschaftsförderung oder Quartierentwicklung, aber auch regionale Flughäfen. „Wenn wir diese Strukturen der Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten, werden sie ersatzlos wegbrechen. Ein Wiederaufbau dieser Strukturen nach der Krise kostet dann ein Mehrfaches“, warnt Hendele.

Die Kreise könnten all diese Mehrbelastungen aber nicht alleine stemmen. „Um eine Überforderung der kommunalen Haushalte zu verhindern, muss das Land einen Rettungsschirm für die Kommunalfinanzen auf den Weg bringen.“

Mit Blick auf die Änderungen der allgemeinen Zuständigkeiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sagt Hendele: „Die neuen überörtlichen Kompetenzen sind lediglich im Worst-Case-Szenario und als letztes Mittel tragbar.“ Auch in einer solchen Situation dürften aber die tatsächlichen personellen und sachlichen Kapazitäten der Gesundheitsämter, aber auch der Krankenhäuser nicht überfordert werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei stets zu beachten. Darüber hinaus müsse das Land finanzielle Nachteile durch Anordnungen vollumfänglich ausgleichen.

„Krisenstäbe, Kliniken, Ärzte und Pflegepersonal, aber auch viele andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen der kritischen Infrastruktur leisten zurzeit herausragende Arbeit. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank und Respekt.“

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