Betriebe haben die Wahl zwischen vielen Apps Digitale Kontaktnachverfolgung für Gastronomie & Co.

Kreis · Ein wichtiger Baustein der Öffnungsstrategie in Corona-Zeiten ist die Möglichkeit, Infektionsketten möglichst effektiv zu erkennen und zu unterbrechen. Hierfür ist eine zuverlässige Kontaktnachverfolgung entscheidend.

Betriebe haben die Wahl zwischen vielen Apps: Digitale Kontaktnachverfolgung für Gastronomie & Co.
Foto: Alexandra_Koch/Pixabay

Nach der Coronaschutzverordnung besteht beispielsweise für die Gastronomie die Verpflichtung, den Besuch von Kunden und Gästen zu dokumentieren. Im besten Fall erfolgt dies über digitale Lösungen, bei denen direkt einlesbare Datenformate erstellt werden.

Zwar hatte der Kreis bereits Ende Mai erläutert, welches Verfahren im Kreis zum Einsatz kommt beziehungsweise bereits genutzt werden kann. Allerdings gibt es offenbar bei vielen Betrieben, aber auch Kunden immer noch Missverständnisse, die beispielsweise dazu führen, dass die Luca-App genutzt wird, obwohl genau diese App eben nicht mit der vom Kreis gewählten Lösung kompatibel ist. Bei der Luca-App handelt es sich im Gegensatz zu den meisten anderen Lösungen um ein geschlossenes System. Auch Datenschutz- und Sicherheitsprobleme sind bekannt. Zudem würde die Verwendung den Kreis Mettmann eine fünfstellige Summe kosten.

Der Kreis Mettmann hat sich deshalb in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen dafür entschieden "IRIS connect" einzusetzen. Dieses System macht die Daten aus zahlreichen Kontaktnachverfolgungs-Anwendungen für die Gesundheitsämter nutzbar. Gewerbe- oder Handeltreibende müssen sich dadurch nicht auf eine spezielle Lösung einstellen, sondern haben „freie Hand“ in der Auswahl der für ihren Verantwortungsbereich passenden Kontaktverfolgungs-Lösung – empfehlenswert ist lediglich, dass die ausgewählte Lösung mit IRIS kompatibel ist. Ende Juni soll das System startbereit sein.

Für Bürger gibt es inzwischen übrigens auch „bündelnde“ Apps wie die „Meine Checkins“-App. Hiermit kann man eine Vielzahl von IRIS-kompatiblen Lösungen mit einer App bedienen.

Bis zur Realisierung der IRIS-Lösung können Betriebe, die zur Kontakterfassung verpflichtet sind, über ein vom Kreis Mettmann bereitgestelltes Formular sowohl aus den Apps generierte Dateien im Excel- oder CSV-Format, als auch eingescannte handschriftlich ausgefüllte Belege (im PDF-Format) hochladen. Hier der Link zum Formular: https://bit.ly/3fsoik1

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