Untere Wasserbehörde des Kreises mahnt Bei anhaltender Trockenheit kein Wasser aus Bächen entnehmen

Kreis · Angesichts der länger anhaltenden Trockenheit beobachtet die Untere Wasserbehörde des Kreises zurzeit vermehrt, dass Grundstücksbesitzer mit Zugang zu Bächen gerne zur Pumpe greifen, um mit dem gepumpten Bachwasser ihre Gärten zu bewässern.

 Nur mit besonderer wasserrechtlicher Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde ist es zulässig, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer abzupumpen oder durch Anstauen zu entnehmen.

Nur mit besonderer wasserrechtlicher Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde ist es zulässig, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer abzupumpen oder durch Anstauen zu entnehmen.

Foto: RP/Kreis Mettmann

Damit schaden sie jedoch nachhaltig den Tieren und Pflanzen, die in und an den heimischen Gewässern leben. In letzter Zeit wurden bereits tote Fische in den Bachläufen festgestellt.

Nur mit besonderer wasserrechtlicher Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde ist es zulässig, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer abzupumpen oder durch Anstauen zu entnehmen. Ohne Erlaubnis ist das Abschöpfen von Bachwasser lediglich in kleinen Mengen mit Handschöpfgefäßen wie Eimern oder Gießkannen zulässig.

Die Untere Wasserbehörde unternimmt deshalb aktuell häufiger Kontrollgänge an den Gewässern, um den Einsatz von ungenehmigten Pumpen zu unterbinden.

Wer ökologische Schäden vermeiden will, verzichtet bei anhaltender Hitze und Trockenheit möglichst ganz auf die Wasserentnahme aus Bächen. Wo dies nicht möglich ist, sollte nur sparsam Wasser entnommen werden, bis die Gewässer wieder ihren normalen Wasserstand erreicht haben.

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