1. Die Stadt

Unechte Einbahnstraße auf der Herrenhauser Straße

Unechte Einbahnstraße auf der Herrenhauser Straße

Bereits im Juli hatte die Verwaltung von der Politik den Auftrag erhalten, eine mögliche Einbahnstraßenregelung für die Herrenhauser Straße zu prüfen und ggf. umzusetzen.

Die CDU hatte hierfür im Planungsausschuss einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung eingebracht, der einstimmig verabschiedet wurde. Wegen einer Baustelle der Düsseldorfer Stadtwerke war die Herrenhauser Straße in der ersten Jahreshälfte im oberen Bereich wochenlang gesperrt. Dadurch soll der Verkehr auf der Straße deutlich zurückgegangen sein. Dies — so die Schule — habe zu einer wesentlichen Beruhigung der Verkehrssituation vor der Grundschule an der Herrenhauser Straße geführt und dazu beigetragen, dass der Schulweg für die Kinder deutlich sicherer geworden sei.

Nach eingehender Prüfung hat die Stadtverwaltung nun eine sogenannte "unechte" Einbahnstraßenregelung umgesetzt. Dies bedeutet für Autofahrer, dass die Herrenhauser Straße vom Düsselring kommend nur bis zur Neckarstraße befahrbar ist. Die Durchfahrt zur Grundschule ist allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Fahrrädern untersagt. Zwischen Laubacher Straße und Neckarstraße gilt weiterhin die bekannte Verkehrsregelung.

Als weitere Maßnahme wurde zum Schutz der Schulkinder und Passanten am Düsselring der Abschnitt zwischen Ruhrstraße und Moselstraße auf Tempo 30 reduziert. Die Tempobeschränkung im Bereich des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Herrenhauser Straße gilt ab sofort jeweils von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr. In der Vergangenheit kam es dort immer wieder zu gefährlichen Situationen.

(Schaufenster Mettmann)