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,,Hilfen zur Erziehung'': Zahlen steigen von Jahr zu Jahr

,,Hilfen zur Erziehung'': Zahlen steigen von Jahr zu Jahr

Immer öfter müssen Jugendämter in Deutschland Familien bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen oder Kinder aus Familien nehmen und sie bei Pflegeeltern oder in Heimen unterbringen. Auch in Mettmann steigen die Zahlen von Jahr zu Jahr.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. November hat die Verwaltung angekündigt, dass im nächsten Haupt- und Finanzausschuss überplanmäßig 100.000 Euro für den Bereich "Hilfen zur Erziehung" beantragt werden. Bereits im September hatte die Verwaltung außerplanmäßig 300.000 beantragen müssen. Der Haushaltsansatz 2017 für die Hilfen zur Erziehung war auf 4.391.465 Millionen Euro festgelegt worden.

Seit einigen Jahren schon, hatte Ute Piegeler, Fachbereichsleiterin für die Bereiche Bildung, Jugend und Soziales, im Jugendhilfeausschuss ausgeführt, reichen die Mittel nicht aus, die jedes Jahr neu für die Hilfe zur Erziehung im Haushalt eingeplant werden. "Das macht uns große Sorgen", sagte Piegeler, "das wird eine riesige, gesamtgesellschaftliche Herausforderung."

Die Statistik des Jugendamtes spricht eine deutliche Sprache. Bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung sind die Fallzahlen von 122 in 2014 auf 168 bis Mitte Oktober dieses Jahres angestiegen. Noch extremer ist der Anstieg bei den stationären Hilfen: Vor drei Jahren meldete das Jugendamt insgesamt 68 Fälle. Bis Mitte Oktober 2017 liegt die Zahl schon bei 120 Fällen.

Derzeit befinden sich nach Auskunft des Jugendamtes 39 Kinder und Jugendliche in Heimpflege. Einschließlich der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist bei 24 jungen Menschen eine Inobhutnahme vorausgegangen. Von den insgesamt 23 Inobhutnahmen kommen acht Kinder aus vier Familien, in denen zuvor eine ambulante Erziehungshilfe geleistet worden war.

Suchterkrankung oder psychische Erkrankungen sind die häufigsten Gründe dafür, dass Kinder aus ihren Familien herausgenommen werden. Fast 50 Prozent der Kinder, die in Obhut genommen wurden, waren unter sechs Jahre alt. Bei den anderen handelte sich um Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren, die sich aufgrund erheblicher Konflikte weigerten, zu ihren Eltern zurückzukehren. In zwei Fällen strengten sogar zwei Jugendliche ein Sorgerechtsentziehungsverfahren gegen ihre Eltern an.

(Schaufenster Mettmann)