1. Die Stadt

Vorab muss ein Termin vereinbart werden: Stadt hebt Zugangsbeschränkung zum Mettmanner Rathaus auf

Vorab muss ein Termin vereinbart werden : Stadt hebt Zugangsbeschränkung zum Mettmanner Rathaus auf

Nachdem das Rathaus wegen der Corona-Pandemie seit dem 17. März aus Sicherheitsgründen für den Publikumsverkehr – Ausnahme waren dringende, unaufschiebbare Anliegen – geschlossen war, „werden wir ab dem 2. Juni allmählich wieder zum Normalbetrieb zurückkehren und wieder alle Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erklärt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

Nachdem das Rathaus wegen der Corona-Pandemie seit dem 17. März aus Sicherheitsgründen für den Publikumsverkehr – Ausnahme waren dringende, unaufschiebbare Anliegen – geschlossen war, „werden wir ab dem 2. Juni allmählich wieder zum Normalbetrieb zurückkehren und wieder alle Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erklärt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.Allerdings müssen Besucher per E-Mail oder Telefon vorab immer einen Termin vereinbaren. „Die ausschließliche Arbeit mit Terminen erlaubt den Mitarbeitern, die nach wie vor geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und ungeregelten Besucherverkehr im Rathaus gar nicht erst entstehen zu lassen“, erklärt Bürgermeister Dinkelmann und bittet um Verständnis.Um die Schutzmaßnahmen einhalten zu können, werden im Rathaus Maßnahmen getroffen, die sowohl die Bürger als auch die Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus schützen sollen. Deshalb gilt für Besucher im Rathaus eine Maskenpflicht. Am Eingang stehen zudem Spender zur Desinfektion der Hände bereit.Ansprechpartner, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern sind wie gehabt  auf der Homepage der Kreisstadt Mettmann unter www.mettmann.de zu finden.